es geht um das Land Brandenburg, MOL. Auf einer Wiese soll der Mist, der von 3 Pferden bei Überwinterung im Stall anfällt, auf einer Wiese in einem Kompostkasten kompostiert werden.
Leider finden wir auf den Seiten von Land und Kreis keinerlei Hinweise, ob das so erlaubt ist bzw. wenn ja, ob es Auflagen gibt.
Weiß hier jemand Bescheid oder kann passende Internetseiten nennen?
der Kompostkasten unterliegt der AwSV, er muss als „JGS-Anlage“ mit einer geeigneten Bodenplatte und dito seitlichen Schutzwänden versehen sein, so dass keine wassergefährdenden Stoffe mit dem Niederschlagswasser ins Grundwasser gelangen können. Die Anlage von „richtigen“ Wurmkompostmieten ist seit 2017 nur noch in Haus- und Kleingärten für den privaten Bedarf zulässig.
Beim hier vorliegenden Volumen besteht aber keine Anzeigepflicht im Sinn der AwSV.