Hallo!
Ich weiß nicht genau, ob der Beitrag hier richtig ist, aber mal sehen:
Ich habe vor einigen Monaten einen Kaufvertrag für ein Pferd abgeschlossen. Kaufpreis betrug 1000 EUR.
Zugleich schloss ich einen Pensionsvertrag ab (mit dem Verkäufer, der gleichzeitig Stallbesitzer ist). Jetzt existiert in dem Pensionsvertrag unter „sonstige Vereinbarungen“ eine Klausel, dass ich aufgrund des günstigen Ankaufpreises verpflichtet bin, das Pferd bis 2013 dort einzustellen. Wenn ich es vorher entferne, erhöht sich der Kaufpreis um 1500 EUR.
Meine Frage: Ist das rechtens?
Bisher habe ich mir nicht viel Gedanken drum gemacht, wollte ja dort bleiben aber bei mir hat sich jetzt etwas anderes ergeben und ich müsste den Vertrag kündigen. Im eigentlichen Kaufvertrag steht nix davon, dass die 1000 EUR nur Ankaupreis sind. Besitzurkunde usw. habe ich auch in meinem Besitz. Dann müsste diese Klausel doch eigentlich gar nicht wirksam sein oder sehe ich das falsch?