Welche Versicherung muss in meinem Fall abgeschlossen werden,
falls das betreute Pferd einen Schaden 1. an Dritten
verursacht
Da die normale Tierhalterhaftpflichtversicherung nur die
gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters
mit übernimmt, brauchst Du für jedes Tier, dass Du
beaufsichtigst, eine extra Tierhüterhaftpflichtversicherung.
Ist es nicht so, das die Ursache des Schaden klar sein muß? Heißt also, wenn das Tier, ohne Verschulden des gew. Hüters, austritt und ein parkendes KFZ beschädigt, das dieses über die Tierhalterhaftpflicht des Inhabers versichert ist?! Anders z. Bsp., ein gew. Hüter sichert die Box nicht genug ab und das Pferd läuft aus dem Stall und beschädigt dann ein Auto. Dann greift die Tierhüterhaftpflicht für den gewerblichen Bereich?!?
Falls Du auch noch vor hast, die Tiere zu verleihen, damit Sie
bewegt werden, muss noch zusätzlich das Reitrisiko mit
eingeschlossen werden.
Ist es heir nicht so, das das Fremdreiterrisiko über die Tierhaftpflicht des Inhabers geht??
und 2. selbst zu Schaden kommen sollte, während
meiner Beaufsichtigung?
Dafür gibt es eine eigene Versicherung, die Schäden an
Pensionstieren mit übernimmt. Gewöhnlich ist Summe relativ
niedrig, und es ist dort eine Selbstbeteiligung mit
vereinbart, dass heißt einen Teil des Schaden trägst Du immer
selbst mit.
Solltest Du die Pferde auch noch mit bewegen (reiten) oder
ausbilden, empfiehlt sich außerdem der Abschluß einer
Reitlehrerhaftpflichtversicherung. Doch Du mußt Dir dabei auch
im klaren sein, dass Du dich dann auch ausreichend selbst
gegen Unfälle absicherst, da Schäden, die Du selbst durch
einen Reitunfall erleidest, nicht unbedingt durch die
Haftpflichtversicherung des Eigentümers abgedeckt sein müssen
(Berufsrisiko).
Genau, da der Anspruchsteller immer beweisen muß, das das Pferd den Schaden verursacht hat.
Gruß
Martin