Auf einem Reiterhof stehen etliche Pferde. Wem die Tiere gehören, weiß keine Behörde. Würde die betreffende Gemeinde eine Pferdesteuer erheben und sich an den Betreiber des Reiterhofs halten, würden die Pferde alsbald in eine Gemeinde ohne Pferdesteuer umgesiedelt und der Inhaber des dann leeren Reiterhofs wäre pleite.
Dein Posting begann mit leeren Kassen einer Gemeinde unter Zwangsverwaltung (Ausgaben müssen von der Kommunalaufsicht genehmigt werden). Durchaus möglich, dass so manche Gemeinde mehr Geld hätte, würde sie auf die Hundesteuer verzichten. Möglicherweise hat noch keiner nachgerechnet, ob das Steueraufkommen wenigstens den Verwaltungsaufwand deckt. Möchte man solchen Effekt vermeiden, müsste eine Pferdesteuer deutlich höher als ein paar Zehner p. a. sein, z. B. etliche Hunderter p. a. Kommt man aber mit der Steuer in der Größenordnung der Haltungskosten eines Pferdes, wären viele Pferdehalter finanziell überfordert und/oder brächten ihr Tier in eine Gemeinde, in der es diese Steuer nicht gibt. Das Spiel kostet die Existenz des einen oder anderen Gewerbetreibenden und wird für die Gemeinde zum Verlustgeschäft. Eine Steuer nur an das Eigentum zu knüpfen, funktioniert ebenfalls nicht, weil keine Gemeinde wissen und kontrollieren kann, wer Eigentümer eines Pferdes ist.
Deshalb ist es kein Zufall, dass es diese Steuer abgesehen von seltenen Ausnahmen nirgends gibt. Soweit es nicht um eine regulierende Funktion geht, ist so manche Steuer sinnbefreit, bringt so wenig Geld, dass sich der Verwaltungsaufwand nicht rechnet. Wie bei der abgeschafften Spielkartensteuer, der Teesteuer und der Zündwarensteuer, sollte auch bei der Hundesteuer geprüft werden, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, sie zu erheben. Die Einführung neuer Bagatellsteuern, wie z. B. eine Pferdesteuer, die vorhersehbar bestenfalls nichts bringt, aber Schaden anrichtet, halte ich für eine Schnapsidee.
Gruß
Wolfgang