Die Pferde Anton, Berta und Cäsar stehen nebeneinander in drei Paddock-Boxen. Es ist Winter, und Berta und Cäsar sind eingedeckt.
Berta zerreisst Cäsars Winterdecke; daraufhin fordert Cäsars Besitzer von Bertas Besitzer eine neue Decke. Die Haftplichtversicherung übernimmt einen Teil, den Rest zahlt Bertas Besitzer selbst.
Alles gut.
Kurz darauf beschädigt Anton leider Bertas Decke.
Antons Besitzer wird wiederholt aufgefordert, dies der Versicherung zu melden. Nach monatelangem Hin-und-Her erhält der Berta-Besitzer die Auskunft, die Versicherung würde nicht zahlen. Sorry, ist halt so.
Damit bleibt Berta auf den Kosten sitzen, hat aber andererseits die Cäsar-Kosten übernommen.
Wo ist der Fehler?
Muss Anton in jedem Fall zahlen, oder war Berta zu entgegenkommend?
Berta zerreisst Cäsars Winterdecke; daraufhin fordert Cäsars
Besitzer von Bertas Besitzer eine neue Decke. Die
Haftplichtversicherung übernimmt einen Teil, den Rest zahlt
Bertas Besitzer selbst.
Alles gut.
Aus welchem Grund hat Bertas Besitzer die Regulierung durch die Versicherung noch aufgestockt?
Ich vermute, die Versicherung hat den Zeitwert der beschädigten Decke ersetzt, richtig? Mehr wäre rechtlich auch nicht nötig gewesen; ein Aufstocken auf den Neuwert ist ein reines Entgegenkommen seitens Bertas Besitzer.
Nach monatelangem Hin-und-Her erhält
der Berta-Besitzer die Auskunft, die Versicherung würde nicht
zahlen. Sorry, ist halt so.
Von wem kommt diese Aussage? Von der Versicherung selbst oder von Antons Besitzer?
Die Aussage ist insofern verwunderlich, als dass es sich bei der hier vorliegenden Haftung um eine sogenannte Gefährdungshaftung handelt, bei der kein schuldhaftes Handeln (oder Unterlassen) seitens des Pferdehalters vorliegen muss, um dennoch in der Haftung für angerichtete Schäden zu sein. Man haftet also auch ohne Fehlverhalten.
Wo ist der Fehler?
Muss Anton in jedem Fall zahlen, oder war Berta zu
entgegenkommend?
Wenn er sich nicht entlasten kann, muss er zahlen. Aber, wie oben gesagt, nur maximal den Zeitwert der beschädigten Decke…
Kurz darauf beschädigt Anton leider Bertas Decke.
Antons Besitzer wird wiederholt aufgefordert, dies der
Versicherung zu melden. Nach monatelangem Hin-und-Her erhält
der Berta-Besitzer die Auskunft, die Versicherung würde nicht
zahlen. Sorry, ist halt so.
Mag sein, dass angeblich seine Versicherung nicht zahlt. Vllt. hat er gar keine?
Dann muß er selbst halt zahlen.
Lass dich nicht verulken.
Danke für eure Antworten; das war sehr aufschlussreich!
Aus welchem Grund hat Bertas Besitzer die Regulierung durch
die Versicherung noch aufgestockt?
Ich vermute, die Versicherung hat den Zeitwert der
beschädigten Decke ersetzt, richtig?
Ja,genau so war es.
Mehr wäre rechtlich auch
nicht nötig gewesen; ein Aufstocken auf den Neuwert ist ein
reines Entgegenkommen seitens Bertas Besitzer.
„Berta“ wusste das nicht und wollte auch das gute Verhältnis erhalten.
Nach monatelangem Hin-und-Her erhält
der Berta-Besitzer die Auskunft, die Versicherung würde nicht
zahlen. Sorry, ist halt so.
Von wem kommt diese Aussage? Von der Versicherung selbst oder
von Antons Besitzer?
Von Antons Besitzer.
Die Aussage ist insofern verwunderlich, als dass es sich bei
der hier vorliegenden Haftung um eine sogenannte
Gefährdungshaftung handelt, bei der kein schuldhaftes Handeln
(oder Unterlassen) seitens des Pferdehalters vorliegen muss,
um dennoch in der Haftung für angerichtete Schäden zu sein.
Man haftet also auch ohne Fehlverhalten.
Ah, danke für die Info!
Wo ist der Fehler?
Muss Anton in jedem Fall zahlen, oder war Berta zu
entgegenkommend?
Wenn er sich nicht entlasten kann, muss er zahlen. Aber, wie
oben gesagt, nur maximal den Zeitwert der beschädigten
Decke…
Okay, dann muss Berta den Anton nochmal ansprechen.
Ich dachte schon, dass es in diese Richtung gehen wird