Pficht zur Gewinnermittlung einer GBR

Moin, Moin
Nehmen wir mal an, dass eine GBR seit 3 oder 4 Jahren keine Geschäftstätikeit hat.
Lediglich liegt eine Rechnung des Steuerberaters vor, der jedes Jahr eine Gewinnermittlung durchführt.
Der „Gewinn“ resultiert aus der Vorsteuererstattung (aus der Rechnung des Steuerberaters vom Vorjahr)
Natürlich hätte man die GBR abmelden können, darauf wurde aber verzichtet, da die Hoffnung bestand, die GBR dann doch kurzfristig zu reaktivieren.

Hätte nicht ein formloses Schreiben an das FA mit dem Hinweis, dass keine Geschäftstätigkeit vorliegt, genügt ??

Hallo,

es werden noch Umsätze gemacht! Daher geht es nicht!

VG, René

Servus,

welche Umsätze?

Schöne Grüße

MM

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Moin,

Naja, auch wenn keine Umsätze (= Erlöse) wie unten behauptet vorliegen, so liegt jedoch Geschäftstätigkeit vor. Und wenn es nur die Geschäftsbeziehung zum Steuerberater ist.

Und warum bespricht man das Ganze nicht mal mit dem Steuerberater, wenn man den eh’ bezahlt?

Solange es die GbR gibt, liegt auch eine Steuerpflicht vor und somit die Pflicht zur Gewinnermittlung und Steuererklärung.

Schöne Grüße
e

Hallo,

Lediglich liegt eine Rechnung des Steuerberaters vor, der jedes Jahr eine Gewinnermittlung durchführt.

zählt dies nicht als Ausgaben (Umsatz war wohl ein doofes Wort!)?

VG, René

Servus,

es handelt sich um Ausgaben (falls eine Überschussrechnung erstellt wird) oder um Aufwand (falls eine GuV erstellt wird).

Es wäre mühelos möglich, eine Bilanz auf irgendeinen Stichtag zu erstellen, in dem dieser Aufwand bereits als Rückstellung berücksichtigt ist. Und dann wäre der Vogel definitiv tot, und niemand hätte etwas dagegen, wenn die GbR für die Dauer des Ruhens gar nichts mehr erklärte.

Wie man überhaupt eine GbR ohne Bilanz aufziehen kann, ist mir schleierhaft: Wer soll denn da noch wissen, was wem zusteht?

Schöne Grüße

MM

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Danke und Sternchen! owT.
VG, René

Zunächst vielen Dank für Eure Beiträge !
Wenn ich den (fiktiven) Steuerberater richtig verstanden habe, hält er die GBR eben nicht tot, weil er die Einnahmen zu erklären hätte…,nämlich die Vorsteuer aus seinen eigenen Rechnungen.

Stelle ich mir die Frage, ob man die Erklärung der Einnahme nicht dadurch hätte vermeiden können, wenn man auf die Vorsteuer verzichtet, dann hätte es auch keine Einnahmen gegeben.

Für die Zukunft möchte der Steuerberater einen Übergang auf Bilanzierung stellen, in der Hoffnung dass ich ab 2010 nichts mehr beim Finanzamt abgeben muss…

Muss das wirklich alles so kompliziert und teuer sein ?
Eine solche brachliegende GBR kostet ~250€…

Gruß
Michael

Moin,

es würde Sinn machen, noch einmal ein sehr intensives Gespräch dem dem Steuerberater zu führen, denn eine Bilanz entbindet nicht von der Steuerpflicht bzw. von Abgaben jeglicher Form ans Finanzamt.

Und Steuerpflicht einer GbR bedeutet jedenfalls die Feststellung und Erklärung von Einkünften und von Umsätzen. Wobei bei letzterem ja lediglich eine Umsatzsteuererstattung rauskommt und bei ersterem ein Verlust. Es muss also trotzdem jedes Jahr etwas bei Finanzamt eingereicht werden.

Kann es sein, dass hier einiges falsch verstanden wird?

Schöne Grüße
e

macht es eigentlich einen Unterschied, ob es um eine (brachliegende) GBR oder ein Einzelunternehmen (Kleingewerbe) handelt ??
Gruß
Michael

Moin,

(…) und
niemand hätte etwas dagegen, wenn die GbR für die Dauer des
Ruhens gar nichts mehr erklärte.

=> Wobei dies reine Ermessenssache des FA’s ist. Es soll auch solche geben, die da sehr auf das Steuerrecht pochen.

Schöne Grüße
e

Nein…
… aber nochmal hiermit der dringende Tipp: Gespräch mit Steuerberater führen!

alles hier ist ja wohl einiges unverstanden: eine GbR besteht ja mind. aus 2 Leuten - und wenn gar nichts mehr passiert - keine Einnahmen aus Umsätzen ( nicht aus der Vorsteuererstattung aus der Re des Stb!!!), dann sollte so schnell wie möglich diese beendet werden. ansonsten ist es nur eine schöne einfache Einnahme für den Stb. 250,-- für zwei Zahlen in der eÜR und ein paar Seiten Erklärungsformulare!!!

Wozu sollte die GbR aufrecht erhalten werden?? Was sagt denn der 2. Gesellschafter dazu?

E.

Ja, da hast Du recht - ein Anspruch darauf, daß eine ruhende GbR nicht veranlagt wird, besteht nicht; das wäre zu unterstreichen gewesen.

Man muss halt reden mit die Leut; wegen des „Qualitätsmanagements“ wird es Sachbearbeiter geben, die sich um solche „Zehnminutenfälle“ reißen, damit die Statistik schöner wird.

Wobei aus Hessen zu hören ist, daß man dort bereits erkannt hat, daß der Personalschlüssel schneller „angepasst“ wurde als die EDV: Dort wird jüngst als ganz große Neuerung verkündet, daß „probeweise“ die Listen-Fristverlängerung für Steuerberater auf Ende Februar eingeführt wird.

Die langjährige Erprobung dieser Handhabung in früheren Jahrzehnten hat wohl für die „Evaluierung“ nicht ausgereicht.

Kurz: Es besteht wieder Hoffnung, daß „auf dem Amt“ jeder einzelne Fall weniger freudig begrüßt wird.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank zunächst für die vielen Beiträge !
Sicherlich sollte ein „real-Betroffener“ möglichst schnell einen (anderen) Steuerberater aufsuchen.
Bei einem solchen Gespräch könnte rauskommen, dass es evtl. noch ein anderes Problem gibt…
Nämlich, ob der Steuerpflichtige überhaupt berechtigt war, die Vorsteuer aus der Rechnung des Steuerberaters zu ziehen,
denn vorsteuerabzugsberechtigt sind nur Unternehmer, bzw. Unternehmen.
Unternehmer ist, wer etwas unternimmt, wenn auch erfolglos…
Wer nichts unternimmt (und dieser Fall lag ja „fiktiv“ vor), ist nicht unternehmerisch tätig und somit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt…
Richtig !!!
Unter diesem Gesichtspunkt fällt die Argumentation des 1. fiktiven Steuerberaters zusammen, er müsse steuerlich relevante Tatsachen erklären.
Gruss
das Greenhorn !