Moin, Moin
Nehmen wir mal an, dass eine GBR seit 3 oder 4 Jahren keine Geschäftstätikeit hat.
Lediglich liegt eine Rechnung des Steuerberaters vor, der jedes Jahr eine Gewinnermittlung durchführt.
Der „Gewinn“ resultiert aus der Vorsteuererstattung (aus der Rechnung des Steuerberaters vom Vorjahr)
Natürlich hätte man die GBR abmelden können, darauf wurde aber verzichtet, da die Hoffnung bestand, die GBR dann doch kurzfristig zu reaktivieren.
Hätte nicht ein formloses Schreiben an das FA mit dem Hinweis, dass keine Geschäftstätigkeit vorliegt, genügt ??