Habe Chinagras (wird bis ca. 3 m hoch) an Nachbars Grenze
gepflanzt. Der Nachbar (ich habe 4, die 3 anderen sind o.k.) ist leider einer von der verbissenen Sorte und moniert den Grenzabstand. Nach dem Nds. Nachbarrechtsgesetz ist bei einer
Wuchshöhe von bis zu 3 m ein Grenzabstand von 0,75 m einzuhalten.
Habe ich nachgelesen, stimmt zwar, nach dem Wortlaut des Gesetztes gilt dies aber nur für Bäume, Sträucher und Hecken.
Frage: Ist Chinagras im Sinne dieses Gesetzes (Urteile wären
von Interesse) wie ein Strauch o. ä. zu werten oder nicht ?
Die bisherigen Infos sind dürftig und widersprüchlich: Einige
Beiträge im Internet (darunter Infos von der ARAG, jedoch nicht belegt) gehen davon aus, daß für Blumen und Stauden keine Abstandsvorschriften gelten, da sie, anders als bei Bäumen, Sträuchern etc. nach Ende der Vegetationsperiode oberirdisch absterben. Chinagras ist ein Staudengewächs.
Andere Infos (ebenfalls nicht belegt) gehen davon aus, daß es nur auf die Pflanzenhöhe, nicht auf die Pflanzenart ankommt.
Wer kann mir detailliert weiterhelfen ?
Gruß
Michael