Pflanzabstand für Schilfgras in Niedersachsen ?

Habe Chinagras (wird bis ca. 3 m hoch) an Nachbars Grenze
gepflanzt. Der Nachbar (ich habe 4, die 3 anderen sind o.k.) ist leider einer von der verbissenen Sorte und moniert den Grenzabstand. Nach dem Nds. Nachbarrechtsgesetz ist bei einer
Wuchshöhe von bis zu 3 m ein Grenzabstand von 0,75 m einzuhalten.
Habe ich nachgelesen, stimmt zwar, nach dem Wortlaut des Gesetztes gilt dies aber nur für Bäume, Sträucher und Hecken.

Frage: Ist Chinagras im Sinne dieses Gesetzes (Urteile wären
von Interesse) wie ein Strauch o. ä. zu werten oder nicht ?

Die bisherigen Infos sind dürftig und widersprüchlich: Einige
Beiträge im Internet (darunter Infos von der ARAG, jedoch nicht belegt) gehen davon aus, daß für Blumen und Stauden keine Abstandsvorschriften gelten, da sie, anders als bei Bäumen, Sträuchern etc. nach Ende der Vegetationsperiode oberirdisch absterben. Chinagras ist ein Staudengewächs.
Andere Infos (ebenfalls nicht belegt) gehen davon aus, daß es nur auf die Pflanzenhöhe, nicht auf die Pflanzenart ankommt.

Wer kann mir detailliert weiterhelfen ?

Gruß

Michael

Hallo Michael,

hier der Erguß eines Nicht-Juristen: Das sieht mir sehr nach einem Nachbarschaftsstreit aus, der nach Geschmack und Tagesform des damit befaßten und bestimmt begeisterten Richters entschieden wird. Ich glaube nicht, daß eine sichere Vorhersage über den Ausgang so eines Streits möglich ist. Außerdem dürfte es auf den Einzelfall, hier auf die örtlichen Gegebenheiten ankommen. In einer Gegend mit großflächigen Anwesen, die überall hoch zugewachsen sind, wird man die paar Halme anders beurteilen, als in einem Neubaugebiet mit winzigen Grundstücken, auf denen die Bepflanzung höchstens Kniehöhe erreicht. Dort könnte jemand 3 Meter hohe Gräser, auch wenn sie nur während einer kurzen Vegetationszeit diese Höhe erreichen, als Beeinträchtigung des Nachbarn ansehen.
Wenn aber der Richter Hobbygärtner und Chinagras-Liebhaber ist … .
Ich würde zur Streßvermeidung diese lächerlichen 75 Zentimeter Abstand einhalten und nicht darüber streiten, ob das Gesetz nun Sträucher meint und keine Stauden, oder Stauden und Sträucher, aber keine Gräser, oder nur keine Gräser … liebe Güte, laß’ es sein!

Gruß
Wolfgang