Pflanzen an der Grenze

Hallo,

gesetzt den Fall in einer Reihenhaussiedlung wachsen Zweige von Pflanzen (z. B. Forsythie), Stauden oder Blumen durch/über den Zaun von A zum Nachbargrundstück von B rüber.

Kann B den A zwingen, jedes Pflänzchen sofort abzuschneiden oder kann/muss B dieses Kleinzug auf seiner Seite der Grenze selbst abschneiden.

Was kann A machen, wenn B über die Grundstücksgrenze greift und dort rumschnippelt.

Gruß JK

Hallo!

gesetzt den Fall in einer Reihenhaussiedlung wachsen Zweige
von Pflanzen (z. B. Forsythie), Stauden oder Blumen durch/über
den Zaun von A zum Nachbargrundstück von B rüber.

Das ist ja nun einmal völlig normal.

Kann B den A zwingen, jedes Pflänzchen sofort abzuschneiden
oder kann/muss B dieses Kleinzug auf seiner Seite der Grenze
selbst abschneiden.

Grundsätzlich kann man A auffordern,den Überstand zu beseitigen,dazu darf er dann aber auch das fremde Grundstück betreten.
B darf diese Arbeiten aber auch selbst ausführen,A kann dem nicht widersprechen.

Was kann A machen, wenn B über die Grundstücksgrenze greift
und dort rumschnippelt.

Das muss A nicht dulden,so wie es B nicht dulden muss,das es rüberwächst.

Man muss aber auch praktisch denken.
Es ist doch wohl ein Witz,den Nachbarn wegen jedes Ästchens,jedem Blütenstiel aufzufordern,ihn bündig zum Zaun abzuschneiden,selbst wenn das rechtlich korrekt wäre.
Den schneidet man eben selbst ab und entsorgt ihn auch selbst und wirft ihn nicht etwa über den Zaun. Das gibt nur Ärger und ist für eine Nachbarschaft nicht zuträglich !

Geht es um dicke Äste,die schon vor Jahren hätten abgeschnitten werden sollen,dann soll es A vom Grundstück B aus machen und auch den Schnitt entsorgen.

MfG
duck313

Hallo,

gesetzt den Fall in einer Reihenhaussiedlung wachsen Zweige
von Pflanzen … durch/über
den Zaun von A zum Nachbargrundstück von B rüber.

Kann B den A zwingen, jedes Pflänzchen sofort abzuschneiden
oder kann/muss B dieses Kleinzug auf seiner Seite der Grenze
selbst abschneiden.

Die „Feinheiten“ stehen im Nachbarrechtsgesetz des entsprechenden Bundeslandes.

Was kann A machen, wenn B über die Grundstücksgrenze greift
und dort rumschnippelt.

Das wäre eine „Luftraumverletzung“?
Schau im Nachbarrechtsgesetz unter „Hammerschlag- und Leiterrecht“ nach.

Unter uns:
Selbst bei Nachbarn mit einem „starken Rechtsverständnis“ sollte man eher nach „leben und leben lassen“ handeln, der sonst aufkommende Stress ist im Normalfall schlimmer als vermeintliche oder tatsächliche Rechtsverletzungen.

Gruß
Jörg Zabel

Grundsätzlich kann man A auffordern,den Überstand zu
beseitigen,dazu darf er dann aber auch das fremde Grundstück
betreten.

Das stimmt so nicht. Grundsätzlich muss A seine Pflanzen von seinem eigenen Grundstück aus beschneiden.
Das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht berechtigt zwar unter bestimmten Voraussetzungen zum Betreten des Nachbargrundstücks (Vorankündigungsfristen beachten!), aber das gilt für Arbeiten an baulichen Anlagen - eine Hecke oder Pflanzen fallen nicht darunter.

Gruß florestino

Hallo,

lies mal hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html

Aber:

  1. Die Messlatte für Satz 2 hängt hoch, das heißt der Überhang muss wirklich stören
  2. Wie schon von den Vorschreibern geäußert: Einen echten Streit so ist so ein Mist nicht wert. Da würde ich lieber mal bei Nacht und Nebel die schlimmsten Dinger beseitigen und ansonsten Ruhe geben.

Ball flach halten, in einem Nachbarschaftsstreit gibt es immer null Gewinner und zwei Verlierer.

Viele Grüße

Lumpi