Pflanzen beschädigung+malerarbeiten

hallo,
ich habe folgendes problem: als wohnungseigentümer wurde ich aufgefordert, die pflanzen in meinem balkonkasten zu entfernen, um malerarbeiten hieran zu ermöglichen bzw.zu erleichtern. einige eigentümer haben ihre balkonkästen recht aufwändig bepflanzt. im falle, dass die pflanzen nicht entfernt werden, würde dies durch die maler geschehen und der aufwand mir in rechnung gestellt werden. weiss jemand, ob dies zulässig ist? danke für eine antwort.gruss,andreas

ich fürchte die haben Recht… stell die Balkonkästen doch einfach runter - das kann doch nicht so ein großer Akt sein :smile:

Hallo Andreas,
da ich selbst keinen Balkon, sondern nur einen Garten besitze, kann ich dir leider bei deinem Problem nicht wirklich weiterhelfen.
Ich nehme jedoch an, dass die anstehenden Malerarbeiten am Balkon auf der Grundlage eines Beschlusses bei der Eigentümerversammlung veranlasst wurden. Deshalb wirst du wohl oder übel mitziehen müssen. Also ich würde es lieber selbst machen als die Pflanzen von anderen entfernen zu lassen. Dies ist aber wie gesagt eine ganz unverbindliche Annahme meinerseits und kein „echtes“ Wissen.
Tut mir leid, dass ich dir nicht groß weiterhelfen konnte.
Viele Grüße, Elke.

Hallo,

tut mir leid, wie die Rechtslage in dem geschilderten Fall ist, weiß ich leider nicht. Ich kenne eigentlich nur die Vorgehensweise: Es wird mit der Malerfirma ein genehmer Termin mit der Eigentümergemeinschaft vereinbart. Der Termin wird dann so gelegt, wenn die Pflanzperiode vorbei ist.
Ihr seid bestimmt eine größere Eigentümergemeinschaft?
LG Kreischnymphi

Hallo Andreas,
ist es nicht möglich die Pflanzen zusammen mit dem Balkonkasten zu entfernen und nach den Malerarbeiten wieder anzubringen?

Gruß
Michaela

Hallo,

Das entfernen der Blümenkübel die wahrscheinlich außen angebracht sind, ist Ihre Arbeit. Ansonsten wird die Handwerkerrechnung für Sie in Rechnung gestellt, denn, denn soviel Eigeninteresse wird vorausgesetzt.
In unseren Wohnanlagen dürfen Blumenkübel nur noch inner angebracht werden, wegen des Blütenfalls auf die unteren Terassen und wegen der Verkehrssicherungspflicht.
Mfg

Hallo,
hier meine meinung dazu, aber unter vorbehalt, da ich die details nicht im einzelnen kenne und kein jurist bin.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem balkon um gemeinschaftseigentum handelt, sonst könnte die WEG ja keine malerarbeiten beauftragen. Ausserdem sollte es hierfür einen WEG-beschluss geben (es sei, es handelt sich um eine massnahme im rahmen ordnungsgemässer verwaltung, die der verwalter veranlassen kann).
In jedem fall ist eine solche massnahme zu dulden. Ob die schaffung der voraussetzungen durch die WEG (also handwerker) oder den einzelnen bewohner erfolgen muss, wäre eigentlich im WEG-beschluss festzulegen.
Klar ist aber auch, dass die WEG hierfür zuständig ist und auch der ursprüngliche zustand (also neubepflanzung) von der WEG getragen werden muss.
mfg
JAB1

Die bevorstehenden Malerbarbeiten wurden durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen. Dem entsprechend musst du ähnlich wie in einem Mietverhältnis diese Arbeiten dulden und dementsprechend die Balkonkästen entfernen. Nicht zu vergessen ist auch, das die Balkonkästen wahrscheinlich auf der Außenseite deines Balkons aufliegen was wahrscheinlich (Nachzulesen in der Teilungserklärung) wiederum Gemeinschafseigentum betrifft. Ich bin leider kein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Eigentumsrecht, würde aber die Meinung vertreten, das Kosten für die Beseitigung der Blumenkästen dir in Rechnung gestellt werden könnte.

Lg.

Dirk

danke für die antwort. das problem ist, dass die balkonkästen die brüstungen sind, welche gestrichen werden. die bepflanzte fläche ist recht gross (ca. 7qm),da es sich um eine terassenwohnung handelt. mein nachbar muss eine bepflanzung von ca.1500 euro vernichten oder zumindest stark beschädigen. da wir die pflanzen übernommen haben, kann ich den wert nicht so genau ermitteln. da die meisten mitbewohner kleinere pflanzen haben, wurde die kostengünstigere balkonsanierung gewählt (d.h. die maler haben freien zugang ohne überhängende bepflanzung). bei der eigentümerversammlung war ich nicht anwesend, aber das verhältnis der bewohner ist nun ein wenig eingetrübt.