Weiß jemand, ob ein (Wohnungs-/Haus-) Mieter die im Garten selbst eingepflanzten Büsche und Bäume beim Auszug mitnehmen darf oder ob er den Garten in einem bepflanzten Zustand hinterlassen muss (wie er ihn übernommen hat)???
Leider müssen sie drin bleiben. Tut ihnen auch gar nicht so gut, eine Umpflanzaktion. Hängt aber auch vom Alter ab.
Aber ihr könnt doch mit dem Vermieter sprechen, vielleicht will er sie gar nicht.
Hi,
ich meine, Deine Pflanzen sind Dein Eigentum und Du kannst sie mitnehmen. Jedenfalls hast Du dafür bezahlt. Alles was Du dann machen müsstest, wäre den Garten soweit möglich in seinem Urzustand zurück zu versetzen.
Ich sehe das so, wenn Du einen Garten mit billigen Büschen usw. übernommen hast, und pflanzt selbst z. B. teure Pflanzen, dann kannst Du die auch wieder mitnehmen. Alles was du den Vermieter ersetzen musst,
sind seine Sträucher, Büsche usw. Das musst Du nicht ersetzen, indem Du Deine Pflanzen da lässt sondern seine ersetzt.Ist ja klar, denn ganz kahl kannste den Garten ja nicht lassen, wenn er vorher auch nicht kahl war.
Gibt auch genug Vermieter, die z. B. erlauben, das man die Steine aus dem Garten entfernt und sich nen Rasen hinpflanzt. Wenn man dann auszieht, verlangen die dann tatsächlich, das man die dämlichen Steine wieder hinlegt. ect. ect.
ganz kurz nochn Krümelchen zum angesprochenen Begriff des Eigentums grundsätzlich:
Alles, was fest mit Grund und Boden verbunden ist, gehört im Sachenrecht untrennbar zu diesem, egal obs ein Haus, ein Baum, ein Brunnentrog oder wasauchimmer ist. Wenn man für eine mit einem vorgefundenen Fundament verdübelte Plastikpflanze noch argumentieren kann, dass diese nicht „fest verbunden“ sei, geht das mit eingewurzelten Pflanzen jedenfalls nicht.
Besonderheiten regelt das Pachtrecht, das dürfte hier nicht der Fall sein. Erbbaurecht spare ich auch mal aus.
Wenn also weder ein Recht zur Wegnahme noch eine Pflicht zur Wiederherstellung des vorgefundenen (bzw. irgendeines anderen präzisierten) Zustandes vereinbart ist:
Die Pflanzen sind Eigentum desjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist, nebbich.
Weiß jemand, ob ein (Wohnungs-/Haus-) Mieter die im Garten
selbst eingepflanzten Büsche und Bäume beim Auszug mitnehmen
darf oder ob er den Garten in einem bepflanzten Zustand
hinterlassen muss (wie er ihn übernommen hat)???
Wenn der Vermieter verlangt, dass der Mieter die Sträucher/Büsche/Bäume, die er gepflanzt hat, bei Auszug entfernt, so muss der Mieter dies tun. Der Garten muss dann in den früheren Zustand versetzt werden. Also, mit dem Vermieter reden und die Pflanzen anbieten/kostenlos überlassen.
Weiß jemand, ob ein (Wohnungs-/Haus-) Mieter die im Garten
selbst eingepflanzten Büsche und Bäume beim Auszug mitnehmen
darf oder ob er den Garten in einem bepflanzten Zustand
hinterlassen muss (wie er ihn übernommen hat)???
Wenn der Vermieter verlangt, dass der Mieter die
Sträucher/Büsche/Bäume, die er gepflanzt hat, bei Auszug
entfernt, so muss der Mieter dies tun. Der Garten muss dann in
den früheren Zustand versetzt werden. Also, mit dem Vermieter
reden und die Pflanzen anbieten/kostenlos überlassen.
Hier noch eine Ergänzung. Die Beseitigung von Bäume und Sträuchern, die mit Zustimmung des Vermieters gepflanzt werden - wobei es hier stets der Zustimmung des Vermieters bedarf - wenn Sträuche und Bäume gepflanzt werden sollen - dürfen im Fall seiner Zustimmung nur mit dessen ausdrückliche Zustimmung entfernt werden.
Aber, soweit gibt es Besonderheiten. Wer in Baden-Württmeberg wohnt hat z.b. unterschiedliche Rechtspflichten in Landesteil des ehemaligen Landes Baden und des Landes Württemberg-Hohenzollern. Ob es in anderen Bundesländern auch unterschiedliches Recht gibt ist mir nicht bekannt.