Pflanzen-Patent

Hallo!

Ist es in Europa möglich, ein Patent auf eine Pflanze zu besitzen?
(also das Recht auf den Alleinvertrieb von zB einer seltenen Pfalnze, die man entdeckt hat)

Danke schonmal!,
Paul

Hallo Paul!

Ist es in Europa möglich, ein Patent auf eine Pflanze zu
besitzen?

Ein Patent auf Pflanzen ist nicht möglich. Für Pflanzen gibts den Sortenschutz.

also das Recht auf den Alleinvertrieb von zB einer seltenen
Pfalnze, die man entdeckt hat

Eine in der Natur vorkommende Pflanze kann man nicht mit Schutzrechten belegen und auch irgendwelche Entdeckungen sind keinem gewerblichen Schutzrecht zugänglich.

Alles über gewerbliche Schutzrechte findest Du hier: http://www.dpma.de . Für einen kurzen Überblick fand ich gerade diese Seite: http://www.fh-muenchen.de/home/fhm/erfinderberatung/…

Gruß
Wolfgang

Hallo, gabs nicht vor ein/zwei Jahren eine Patentgeschichte um die Kartoffelsorte Linda, dass die nicht mehr verkauft, gezüchtet etc. werden sollte. Mancherorts gibts die Linda noch zu kaufen, also hat der ursprüngliche Plan der Saatgutfirma nichts gebracht, oder der Protest der Lindaliebhaber.
:wink:

Nur so als Googletip
Schöne Grüße Susanne

Hallo, gabs nicht vor ein/zwei Jahren eine Patentgeschichte um
die Kartoffelsorte Linda, dass die nicht mehr verkauft,
gezüchtet etc. werden sollte.

Hallo Susanne,
das war keine Patentgeschichte. Es ging um Sortenschutz.

Nur so als Googletip

Würde ich dir empfehlen.
Grüße
Ulf

Eine in der Natur vorkommende Pflanze kann man nicht mit
Schutzrechten belegen und auch irgendwelche Entdeckungen sind
keinem gewerblichen Schutzrecht zugänglich.

Álso ich hatte diese Frage ja aus eigenem Antrieb gestellt. Doch jetzt habe ich in einem Forum die Aussage gefunden:
„auf den unregistrierten nachbau, von [blub blub] stehen
patentrechts-bedingte geldstrafen von bis zu 500 000€!“

Es handelt sich bei blub blub um eine in der Natur nur an einem Ort der Erde vorkommene und dort sehr seltene Pflanze, die vor ein paar Jahren neu entdeckt wurde.

Den Sortenschutz kannte ich vorher nicht.
Dieser gilt scheinbar, wie der Name schon sagt, nur für Sorten von Pflanzen.
Doch hab ich vor der Aussage da oben einen Schreck bekommen und musste gleich nochmal zur Sicherheit fragen, ob ein Schutz wirklich nicht möglich ist…

Wäre schön, wenn jemand das nochmal bestätigen könnte,
Peak

Hallo Paul!

„auf den unregistrierten nachbau, von [blub blub] stehen
patentrechts-bedingte geldstrafen von bis zu 500 000€!“

Ist nur leeres Getöse.

Es handelt sich bei blub blub um eine in der Natur nur an
einem Ort der Erde vorkommene und dort sehr seltene Pflanze,
die vor ein paar Jahren neu entdeckt wurde.

Darauf gibts keine Schutzrechte. Wenn man Schutz beansprucht, muß man zuvor eine erfinderische oder schöpferische Leistung vollbracht haben. Wer eine in der Natur vorkommende Pflanze findet, hat sie möglicherweise entdeckt, aber nicht erfunden.

Gruß
Wolfgang

hey :o)

„auf den unregistrierten nachbau, von [blub blub] stehen
patentrechts-bedingte geldstrafen von bis zu 500 000€!“

sehr witzig. mich würde in dem zusammenhang rein theoretisch interessieren wie man eine pflanze nachbauen kann …

und das patentrecht bedingt überhaupt keine geldstrafen, sondern „bloss“ schadenersatz. geldstrafen gibt´s nur bei strafrechtlicher verfolgung. is ja wohl logisch, ich als patentinhaber und privatperson oder firma kann doch einem anderen keine strafe aufbrummen, das kann nur der staat.

tiger