Pflanzen und anderes absetzen

Hallo, vielleicht kann ja jemand helfen.

Nehmen wir an, Person A hat ein 2-Fam.-Haus. Eine Wohnung (75% des Hauses) bewohnt sie selbst und die 2. Wohnung (25%) ist mit Gartennutzung vermietet.

Wenn Person A Planzen für den Garten kauft und einpflanzt, können diese Kosten auf der Steuererklärung zu 25% geltend gemacht werden? Und wie sieht es mit Gartengeräten wie z.B. Rasenmäher oder Spaten aus?

Sollte das Haus mal repariert oder saniert werden, können ja die Materialien für den allgemeinen Teil des Hauses zu 25% und die vermietete Wohnung betreffendes zu 100% abgesetzt werden. Wenn nun Person A durch Eigenleistung selbst saniert/repariert, können die Kosten für neu gekaufte Hilfsmittel wie z.B. Bohrmaschine, Wasserwaage oder Hammer geltend gemacht werden?

Vielen Dank schonmal

Wenn Person A Planzen für den Garten kauft und einpflanzt,
können diese Kosten auf der Steuererklärung zu 25% geltend
gemacht werden? Und wie sieht es mit Gartengeräten wie z.B.
Rasenmäher oder Spaten aus?

hallo,

auch entsprechend dem anteil der vermeiteten wohnung, da man davon ausgehen kann, dass sich das verhältnis nicht ändert

ausserdem habe ich noch nie erlebt, dass solche aufwendungen nicht anerkannt werden

Sollte das Haus mal repariert oder saniert werden, können ja
die Materialien für den allgemeinen Teil des Hauses zu 25%
und die vermietete Wohnung betreffendes zu 100% abgesetzt
werden. Wenn nun Person A durch Eigenleistung selbst
saniert/repariert, können die Kosten für neu gekaufte
Hilfsmittel wie z.B. Bohrmaschine, Wasserwaage oder Hammer
geltend gemacht werden?

ja, zumindest zu 25% - eine berücksichtigung zu 100% sollte da schon schwieriger werden, auch wenn das werkzeug nur für den vermieteten teil angeschafft wurde

eine mögliche variante wäre, das werkzeug explizit zur renovierung der vermieteten wohnung zu kaufen, und dann danach zu verkaufen - die differenz wäre dann zu 100% werbungskosten

gruß vom inder

Mich würde erst mal interessieren, was das für Pflanzen sind. Bei Bäumen oder Hecken kann ein Ansatz als Werbungskosten nur erfolgen, wenn bereits vorhandene Bäume oder Hecken ersetzt werden. Eine Neubepflanzung gehört zu den Herstellungskosten und kann nur im Rahmen der Abschreibung angesetzt werden.

Mich würde erst mal interessieren, was das für Pflanzen sind.
Bei Bäumen oder Hecken kann ein Ansatz als Werbungskosten nur
erfolgen, wenn bereits vorhandene Bäume oder Hecken ersetzt
werden. Eine Neubepflanzung gehört zu den Herstellungskosten
und kann nur im Rahmen der Abschreibung angesetzt werden.

hier wird ja regelmäßig gestritten. Daher übernehme ich die 4.000€ grenze, bzw. alles darunter sind instandhatungskosten.

hier wird ja regelmäßig gestritten. Daher übernehme ich die
4.000€ grenze, bzw. alles darunter sind instandhatungskosten.

Diese Grenze gilt nicht bei gärtnerischen Dingen. Das kann auch der folgenden Richtlinie entnommen werden, so jedenfalls die Ansicht der Finanzbehörden:

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

Danke für die Infos und den Link. Das hilft mir schonmal.