Hallo!
Vor einiger Zeit hatte ich hier schon mal zum gleichen Thema eine Frage…
Und zwar ging es um die Schutzmöglichkeit einer sehr seltenen in der Natur nur an einem Ort vorkommenden Pflanze, die vor 10 Jahren entdeckt wurde.
Also ob man darauf ein Monopolrecht bekommen könnte.
Von euch wurde mir bestätigt, dass das nicht möglich ist.
Zur gleichen Zeit habe ich aber noch eine E-Mail an die Firma geschrieben, die genau dieses Recht für sich beansprucht, und jetzt die Antwort bekommen:
„Es ist in der Tat nicht gestattet, von der unter Naturschutz stehenden Art
blub blub zu kommerziellen Zwecken Pflanzen zu vermehren. Dies ist
jedoch eher auf Vereinbarungen zurückzuführen, da blub blub als
streng geschützte Art geführt wird.
Sortenschutz genießt blub blub allerdings nicht. Der kann nur
züchterisch bearbeiteten Sorten erteilt werden und nicht Wildpflanzen, wie
der blub blub.“
Heißt im Klartext:
Sie wollen, dass niemand anderer auf die Idee kommt, es Ihnen gleich zu tun, aber verboten ist es nicht.
(Wobei ich mich frage, wie so sie es dürfen, wenn es „nicht gestattet“ ist die Pflanze „zu kommerziellen Zwecken“ zu vermehren, was sie in großem Maßstab tun.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!,
Gruß
Paul