Hallo Leute,
brauche Hilfe zu folgender Probelmatik:
Ich habe neulich Pflanzensamen meiner privaten Hobbyzucht bei Ebay
zum Verkauf angeboten. Daraufhin habe ich eine Drohung bekommen - das
wäre illegal und mein Ebayname würde an das „Bundesministerium für
Landwirtschaft…“ gemeldet werden.
Kann mir jemand etwas zum Hintergrund erklären und ist das wirklich
verboten? Hängt das mit sortenreiner Vermehrung der Pflanzen zusammen
und was hat es für rechtliche Folgen, wenn man gemeldet wird?
Viele Grüße
Sandra
Servus Sandra,
hier ist was zum Lesen, zur Einführung sozusagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/saatverkg_1985/
Die Sanktionen stehen in § 60.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin May,
ich habe mal versucht, mich in die §§ reinzulesen…bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden.
Vielleicht kann ich ne kurze Zusammenfassung auf meine Fragen bekommen, wenn Sie sich damit auskennen?
Grüße
Sandra
Servus Sandra,
(entschuldige, Deine Rückfrage ist mir zwischendurch gerutscht)
kurz zusammengefasst:
Verkaufen = gewerbliches Inverkehrbringen von Saatgut setzt eine Zulassung voraus, die nicht viel unterhalb den Anforderungen liegt, die an die Zulassung eines Medikamentes gestellt werden.
Es gibt relative Erleichterungen für Saatgut aus Erhaltungszucht für alte Kultursorten (durchgesetzt u.a. von den Dreschflegeln, von denen ich meinen Gemüsegarten auffrische und bei denen es keine einzige F1-Hybride gibt - sie wollen ja, daß Erhaltungszucht lokalen Bedingungen angepasst und dezentral betrieben wird).
Aber auch dafür braucht man einen Stempel. So aus der Lamäng geht gewerblich nix.
Schöne Grüße
MM