Pflasterarbeiten

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine neue Eigentumswohnung mit Tiefgaragenplatz gekauft. Das Objekt ist im November 2010 fertig gestellt worden.
Nun sind in der Zufahrt zur Tiefgarage bereits Fahrspuren erkennbar. Wir haben den Bauherrn darauf aufmerksam gemacht, der einzelne Steine nachgearbeitet hat. Nach wie vor sind jedoch deutliche Fahrspuren erkennbar. Bei einem erneuten Telefonat erklärte der Bauherr, dass dies absolut normal sein, da ja mehrere Fahrzeuge täglich dieselbe Fahrspur nutzen. (Die Pflastersteine dürfen im Winter nicht mit normalem Streusalz bestreut werden, da diese umweltfreundliche Substanzen besitzen - was auch immer dies heißen mag)
Ist dies wirklich normal und muss so hingenommen werden?

Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann

Hallo

Nein, es sind zeichen für Falschen Unterbau(zuviel Sand/zuwenig Schotter)

mein rat wäre:

am besten lieferscheine usw versuchen zu bekommen, daraus lassen sich die menge auch errechnen.
Und im vertrag schauen wielange „garantie“ vorhanden ist.

so wie ich das bis jetzt beurteilen kann ist da zu wennig frostschutz eingebaut ,es sollten so ungefähr min 60 cm sein , kannst mir ja ein bild schicken dann kann mann sich besser das vorstellen

Hallo,
sorry, dass ich mich erst jetzt bei Ihnen melde. Meines Erachtens hängen solche Setzungen entweder
mit einer mangelhaften Verdichtung des Untergrunds zusammen oder aber mit einer nicht richtig ausgebildeten Bettung. Eventuell ist die Bettungsdicke zu groß oder aber das Frostschutzplanum wurde nicht eben genug angelegt und die Bettungsdicke ist somit ungleichmäßig. Eine weitere Möglichkeit wäre eine falsch gewählte Bauweise mit nicht den Belastungen angepassten Schichtdicken/ Materialien. Schauen Sie doch mal nach, ob Ihrem Bauvertrag die VOB zugrunde gelegt wurde. Diese regelt auch die Gewährleistungsansprüche. Nach meinem Kenntnisstand beträgt die Gewährleistung 4 Jahre. Beim „kanalisierten“ Befahren der Zufahrt sind Spurrinnen möglich aber noch nicht nach so kurzer Zeit. Suchen Sie noch einmal das Gespräch mit Ihrem Unternehmer. Sollte dies nicht mehr möglich sein, würde ich Ihn anschreiben und ihn auffordern den Mangel zu beseitigen. Reagiert er nicht, bleibt wahrscheinlich nur der Gang zum RA. Gesetzt der Fall, die Schichtdicken sind entsprechend der Belastung dimensioniert, Pflaster und Bettung raus, Frostschutzplanum nacharbeiten (Ebenheit)/ -verdichten und anschließend das Pflaster neu verlegen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg

Gruß

W.R.