Hallo,
Wir haben ein mehrfamilienhaus gekauft.
eine wohnung im hinterhaus ist seit 16 jahren vermietet, zwei weitere seit 3 monaten. Das hinterhaus wurde mit strom über eine in der luft hängende leitung gespeist, instabil bei schlechtem wetter, kanalrohre mit löchern, statt pflaster - beton. Nun haben wir eine dickere stromleitung im boden verlegt, kanalroohre erneuert, hof schön gepflastert und garten neu angelegt. Für was, wieviel und vor allem von wem dürfen wir mieterhöhung verlangen?
Danke im voraus für eure antworten.
Nix - wieso auch. Da könnte ja jeder auf Kosten der Mieter renovieren - so wie es hier auch aussieht. Instandhaltung geht über Rücklage die sie selbst führen sollten. Aber sie dürfen immer gern fragen. Auch den Mieter!
für das Vorderhaus ergibt sich keine Wohnwerterhöhung sodass eine Modernisierung nur für das HH infrage kommt.
Hier aber auch nur 11% / Jahr der Gesamtkosten für Stromleitung.Kanalrohre ist eine Reparatur also nicht umlagefähig.Wenn sie das Kabel in die Erde verlegt haben könnten sie anteilig zum Aufwand für die Rohrverlegung noch die Kosten für die Wiederherstellung des Betons geltend machen , nicht aber das Pflaster.
Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.
Eklis64
Hallo, für Ihre technischen Arbeiten dürfen Sie nichts verlangen, es ist Standard, daß Elektroleitungen und Kanal/Abwasserrohre korrekt verlegt sind.
Sie dürfen die Miete -z.B. wegen Modernisierungsarbeiten- erhöhen, wenn diese seit 15 mon unverändert ist (hier ist von Kaltmiete die Rede, also ohne Nebenkostenvorauszahlung), dabei dürfen Sie aber die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Außerdem müssen Sie die sog. Kappungsgrenze beachten, diese besagt, daß die Miete innerhalb von 3 Jahren insgesamt um nicht mehr als 20% angehoben werden darf.
Gruß, Achim
Die Herstellung bzw. Sicherung der Ver- und Entsorgung ist Vermietersache und kann nicht auf die Mieter umgelegt werden!