Frage:
Ein Mieter hat vor 5 Jahren die 25 m² große Miet-Terrasse mit teuren Platten ausgelegt.(ca. 30 €/m²)
Die mündliche Zustimmung des Vermieters lag vor.
Der Mieter zieht nun aus und möchte die von ihm gekauften und auch verlegten Platten rückbauen und mitnehmen.
Kann/darf er dies ohne weiteres ?
Hi,
hat der Mieter die Steine auf das Eigentum des Vermieters drauf gelegt oder hat er das Eigentum des Vermieters ersetzt?
MFG
Kann/darf er dies ohne weiteres ?
Nein - es ist zu prüfen, ob die Platten nicht ins Eigentuim des Vermieters übergegangen sind:
http://dejure.org/gesetze/BGB/94.html
http://recht.mein-schoener-garten.de/index.html?seit…
Gruß,
Max