Pflchtteil fordern, obwohl Erblasser schon vor 12 Jahren verstorben?

Hallo!

Meine Mutter ist vor 12 Jahren verstorben. Das Testament besagt: erben soll mein Vater als befreiter Vorerbe. Ich bekomme nach dm Tod meines Vaters als Alleinerbin alles was übrig ist.
Nach dem Tod meiner Mutter bestand keinerlei Grund den Pflichtteil einzufordern.
Er hat mit meinem Einverständnis zwei Immobilien verkauft (ich war im Grundbuch eingetragen)
Drei Jahre nach dem Tod meiner Mutter hat mein Vater meine beiden Kinder sexuell genötigt und ist auch vom Gericht verurteilt worden. Ich habe den Kontakt zu meinem Vater abgebrochen, da er weiterhin behauptet hat, dass meine Kinder die sexuellen Handungen ja so gewollt haben.
Es gingen wenige Jahre vorbei. Plötzlich meldete sich sein bester Freund bei mir, denn meinemVater ging es sehr schlecht. Er hat sich einfach nicht richtig ernährt und hat die Wohnung in einen Messi-Haushalt verwandelt.
Es stellte sich sehr schnell heraus, dass er Geld vom Immobilienvekauf für diverse Dinge ausgegeben hatte. Er erkrankte an Demenz. Da ich ca. 600km entfernt lebe, habe ich eine vom Gericht bestellte  Betreuung veranlasst. Diese hat nun eigenmächtig das letzte Haus (Privat-und Geschäfthaus meines  Vaters und mein eigentliches Erbe) verkauft. Das Gericht hat dies zugelassen. Nun lebt mein Vater im Heim, hat gutes Auskommen mit seiner Rente, dem Rentenanteil meiner Mutter und echt gute Betreuung (es sei ihm zugestanden).
Da ich mit dem Verkauf und der Räumung des Hauses nicht einverstanden war, habe ich dagegen  geklagt und verloren. Jetzt möchte ich natürlich noch retten was zu retten ist. Ist das nach so langer Zeit noch möglich? Wie sind die Chancen auf Erfolg? Bislang hab ich schon ca. 10.000,-€ an Rechtsanwalt, Gerichtskosten und Betreuer bezahlt. Ich fühle mich um mein rechtmäßiges Erbe betrogen.
Danke schon im voraus
Gaby

Da FAQ 1129 nicht beachtet wurde …
… hier nur der Hinweis auf „Verjährung Pflichtteil“.

florestino

google kaputt? anwalt spricht nicht mehr mit dir und hat er schon beim fall mit dem hausverkauf nicht getan?
na gut:
http://www.erbrecht-heute.de/Pflichtteil-einklagen.html
erster google-treffer. erster satz. lesen musst du selber.