Hallo,
ein Vater, der ein Haus besitzt, hat ein Testament verfaßt, wonach im Todesfall sein Haus an 3 seiner Kinder jeweils zu 1/3 als gesetzliche Erben (Ehefrau lebt nicht mehr) übergehen soll.
Sein 4. Kind hat er vom Erbe ausgeschlossen.
Frage: das 4. Kind ist Hartz IV Empfänger. Muß es im Todesfall des Vaters seinen Pflichtanteil am Erbe (50 % von 1/4 des Verkehrswerts) geltend machen ?
Kann das Job-Center dies verlangen oder wie ist da die Rechtslage?
Danke für eine Antwort
Gruß Franzilein
Hallo,
ein Vater, der ein Haus besitzt, hat ein Testament verfaßt, wonach im Todesfall sein Haus an 3 seiner Kinder jeweils zu 1/3 als gesetzliche Erben (Ehefrau lebt nicht mehr) übergehen soll.
Sein 4. Kind hat er vom Erbe ausgeschlossen. Frage: das 4. Kind ist Hartz IV Empfänger. Muß es im Todesfall des Vaters seinen Pflichtanteil am Erbe (50 % von 1/4 des Verkehrswerts) geltend machen ?
Kann das Job-Center dies verlangen oder wie ist da die Rechtslage?
Also wenn ich § 2 Abs. 1 SGB II lese, dann würde ich spontan ja sagen. Aber selbstverständlich gibt es für alles Auslegungen und Ausnahmen. Meist geht es da um die Zumutbarkeit. Die wäre vielelicht denkbar, wenn durch die Geltendmachung des Pflichtteils die arme kranke Mutter ihr Haus verkaufen müsste, da sie keinen Kredit mehr bekommt. Aber sowas liegt hier nicht vor. Insofern würde die Geltendmachung wohl zumutbar sein. Sowas wurde selbstverständlich auch schon mal bis zum BSG durchgekaspert.
Für die vom Vater, oder auch allen vier Kindern, beabsichtigte Wirkung wäre meiner Meinung nach ein Pflichteilsverzichtsvertrag, der naturgemäß noch zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossen und zudem notariell beurkundet werden müsste, eine gangbare Lösung.
Grundsätzlich würde eine Beratung bei einem Anwalt vielleicht noch andere Gestaltungsmöglichkeiten offenbaren, die dann auch halbwegs rechtssicher vorgenommen werden können.
Vielleicht rechnet man sich auch erstmal aus, wieviel 1/8 vom Verkehrswert wären und was dem ALG2-Empfänger „verloren“ ginge, denn auch Rechtsanwälte und Notare arbeiten nicht für lau.
Grüße
Warum sollte das Jobcenter dies tun? Das Kind ist hier in der Pflicht, selbstverständlich! Es muss eine Auskunft über den Nachlass von den Erben verlangen (detaillierte Vermögensaufstellung, Kontostände, Hausrat, etc.) Das Kind kann dafür sogar eine Frist setzen, jedoch sollte die angemessen sein. Dann muss es seinen Anteil berechnen und diesen verlangen. Es hat Anspruch auf Barauszahlung, egal, ob die Erben dafür verkaufen müssten. Wie die Lage mit dem Jobcenter ist, weiß ich nicht, hier bin ich keine Expertin. Möglicherweise ist ein Erbe vom Zugriff des Jobcenters unberührt. Das sollte der Pflichtteilsberechtigte mit dem Jobcenter klären.
Hallo
z.B. hier > Pflichtteilsansprüche können zum Wegfall von Soziall…
Sollte ja auch verständlich sein, dass wenn wer als hilfsbedürftig Leistungen von Fremden/uns allen bezieht, nicht andererseits das ihm Zustehende an seine Verwandtschaft verschenken kann.
Grüsse Rudi