„Ehrenamtliche Betreuer erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Sie können aber auf Antrag beim Vormundschaftsgericht pro Jahr eine Aufwandsentschädigung von 323 Euro pauschal geltend machen, ohne Belege vorlegen zu müssen“
Können sich diese Pauschale auch 2 Personen aus der selben Familie sicher stellen?
Person A ist gesetzlicher Betreuer und ist mit der pflegenden Person verheiratet.
Person B ist der Sohn und wohnt nicht im selben Haushalt aber kümmert sich sehr oft um die Pflegeperson und übernimmt den ganzen Bürokram.
Hallo,
wie Ihr die Aufwandsentschädigung aufteilt, „geht niemand was an“. Mein Sohn und seine Frau sind als Betreuer für eine alte Dame eingesetzt - sie bekommen einmal die 323 Euro auch wenn sie zu zweit für die Alte Dame sorgen.
Gruß
Ingrid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
die Aufwandsentschädigung kann nur der gesetzliche Betreuer beantragen und bekommen.
Für die Pflege gibt es Pflegegeld von der Pfegekasse. Wie das aufgeteilt wird, bleibt dem Pflegebedürftigen (als Anspruchsberechtigten) überlassen.
Gruß
Nelly