Hallo, vielleicht hat jemand eine Idee:
ich möchte meine Mutter nach der Reha von der Nachbarin pflegen lassen. Die Nachbarin ist ausgebildete Krankenschwester und derzeit nicht berufstätig. Wie funktioniert das formal? Geht das überhaupt, da sie ja nicht mit dem Gewerbe selbständig ist? Muss ich sie bei der Pflegekasse angeben? Sie ist dann unfallversichert, aber nicht mit einer Haftpflicht, falls sie einen Schaden verursacht, oder? Ich könnte sie doch auch als Mini-Jobberin oder auch Midi-Jobberin anstellen. Dann habe ich das Hafpflichtproblem aber nicht gelöst. Müsste sie sich Berufshaftpflichtversichern? Geht denn das wiederum, wenn sie ja nicht selbständig ist? Ich habe schon nichts zum Thema Haftpflichtversicherung für pflegende Angehörige gefunden. Wie ist das mit einer Fremden? Hoffentlich weiß hier jemand etwas. Vielen lieben Dank. Gina
Hallo!
Sofern die Mutter noch in der Reha ist, empfehle ich, daß Sie sich mit dem dortigen Sozialarbeiter und behandelndem Arzt beraten. Der Sozialarbeiter sollte Ihnen Möglichkeiten aufzeigen und weiterhelfen können. Falls das schon zu spät ist, mit der Krankenkasse der Mutter sprechen.
Ciao
Hallo,
über die Versicherungsfähigkeit müssen Sie sichz doch keinerlei Gedanken machen - das ist doch das Problem der Person die Ihre Mutter pflegt…
in einigen Privat-Haftpflichtvers. sind solche Dienste mitversichert - müsste man genau kontrollieren und ggf. ergänzen/erweitern zur Komfort/Exklusiv-Variante!! (von der Mutter!!)
Unfallvers. ist die K-Schw. doch privat!!! oder nicht??? sollte nicht Ihr Problem sein…
Stehe gerne für weitere Infos zur Verfügung auch direkt über meine Homepage!!
Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu
Leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich würde Ihnen aber raten, sich einmal mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen. Ich könnte mit vorstellen, dass es da Möglichkeiten gibt.
VG
F.-W. Hollmann-Raabe
hallo,also es besteht durchaus die möglichkeit die nachbarin als zum beispiel eine art 400 euro kraft anzustellen, ich weiss das da ich auch mal bei meiner schwiegermutter als hilfskraft angestellt war. eigentlich müssten die krankenkassen darüber auch auskunft geben können was man alles beantragen muss.
und versichert müsste sie dann auch sein, sie wird ja quasi zur entlastung eingestellt,ich kann gern nochmal bei meiner schwiegermutter nachhaken wie das war,das heisst wenn bedarf besteht .
Hi nikki85, das wäre super nett, wenn du mal nachhören könntest, wie deine schwiegermutter damals geregelt war. vielen lieben dank, gina
Dein Versicherungsvermittler, der auch bei einer Falschberatung dafür haftet, gibt dir in diesem Thema sicherlich gerne Auskunft. Eine Beratung über das Internet wäre nicht nur unseriös, sondern auch fahrlässig.
Hallo,
also grundsätzlich ist es so, daß Sie die selbstbeschaffte Pflegekraft aus dem Pflegegeld bezahlen müssten. Eine Abrechnung für die wesentlich höheren Tarife mit der Kranken- bzw. Pflegekasse bedarf einer langwierigen Prozedur der Verselbständigung und einem Antrag auf Kassenzulassung. Mit der Haftpflicht ist das auch so ein Problem, die Versicherung haftet nur für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Sollte so ein Schaden auftreten, möchte ich nicht in der Haut Ihrer Nachbarin stecken, die gute Nachbarschaft wär dann wohl kaputt.
Ansprechpartner für solche Anfragen ist in erster Linie der Sozialdienst der Klinik und auch Ihre Krankenkasse bzw. Pflegekasse. Es gibt auch Stellen für pflegende Angehörige, die sich rechtlich meistens sehr gut auskennen (vor allem die Zahlen und Rechenbeispiele, die mir momentan nicht geläufig sind). Übrigens pflegende Angehörige sind automatisch unfallversichert über die gesetzliche Pflegekasse. Eine Haftpflicht über die Pflegekasse besteht meines Wissens nicht.
Die einfachste Lösung wäre, wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen und die Hilfe Ihrer Nachbarin für die übrige Zeit in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Hallo gina_lollo
Es gibt verschiedene Möglichkeiten
- Du stellst sie als Pflegerin ein. Heißt du mußt ein Gewerbeschein haben und auch damit die ganzen gesetzlichen Versicherungen bezahlen, wie RV, KV, Steuern usw. Das ist sehr teuer somal die Pflegekraft dann auch nur max. 40 Stunden (38,5 h)in der Woche arbeiten darf. Das muß auch bei der Pflegekasse gemeldet werden.
- Als Midi Jobberin ist schon möglich, da ist aber die Gefahr das die Pflegekasse dir ein Strick daraus dreht und es nicht anerkennt.
- Deine Nachbarin kann freiberuflich arbeiten bei dir, heißt das du den vollen Stundenlohn zahlst und damit aus dem Schneider bist. Aber sie muß dann den Gewerbeschein und sämtliche Abgaben an den Staat entrichten. Selbstständigkeit: heißt ein Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Pflegekasse zumachen. Um so einen Vertrag zu bekommen ist es ratsam das sie vorher ein Exsistenzgründerseminar macht oder sich mit einen solchigen in Verbindung setzt. Die erklären es sehr gut und sind auch sehr behilflich dabei. Ist aber im Ganzen ein sehr großer Aufwand für nur eine Pflegeperson (deine Mutter)
- Algemeine Nachbarschaftshilfe. Frage bei deiner Pflegekasse an ob sie auch Nachbarschaftshilfe akzeptieren, wenn ja ist alles in Ordnung und sie kann deine Mutter versorgen. Wenn nein… dann suche eine weitere Alternative.In den meisten Fällen wird aber nichts bezahlt.
- Suche dir ein Pflegedienst der für Rund um die Uhr Betreuung spezialisiert hat (24 h Pflege zu Hause). Frage da an und laß dir unbedingt ein Kostenvoranschlag geben und wenn du auf deine Nachbarin bestehst kannst du sie gleich vermitteln. Hat den Vorteil das du 2 Fliegen mit einer Klappe schlägst. Du hast ein gemeldeten Pflegedienst und deine Nachbarin ein neuen Job, insofern sie das auch möchte. Manchmal ist es ratsam sich ein Pflegedienst zu suchen der nicht in der Nähe ist. Das macht es einfacher um deine Nachbarin unterzukriegen.
Wegen diverser Schäden die bei der Versorgung passieren könnte ist es wichtig das deine Nachbarin eine Private Haftplicht hat um den Schade zu melden. Ich schätze bis du fündig geworden bist, wird deine Nachbarin dir mit Tat und Rat bei stehen.
Leider ist es bis heute so das viele solcher Nachbarschaftshilfen schwarz gearbeitet wird. Laß dich also nicht erwischen!!! .
Hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen. Sollte noch Fragen aufkommen, dann freu ich mich auf eine Antwort.
Grüßle
Jolly
Hallo!
Leider leider kann ich die Fragen nicht beantworten. Sorry! Ich bin „Spezialist“ für das Management in Pflegediensten. Die Fragen gehen leider (für mich) zu sehr ins Rechtliche. da hab ich keine Ahnung.
Tut mir leid. Alles Gute für Dich und Deine Mutter! TomTom
Hallo Gina,
ich kann Dir bei Deinem Problem nicht viel helfen, da ich Familie pflege. Da es aber legale polnische Rund-um-die-Uhr Pflegerinnen gibt(auch Fremdpflege), muss es jetzt auch legale Wege geben. Wende Dich besser an eine Rechtsberatung, die wird Dir schon sagen, welche Möglichkeiten Dir offen stehen.
Hallo Gina !
Kann dir leider nicht helfen .
Gruß Rita4711
Liebe Gina,
ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich mich erst so spät melde - die Email geriet versehentlich in den Spam-Ordner und ich entdecke sie heute erst beim aufräumen…
Haben Sie inzwischen die Informationen bekommen, nach denen Sie gesucht haben? Aus dem Stand kann ich Ihre Fragen nicht beantworten, könnte mich aber gerne für Sie schlau machen.
Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch und ein gutes neues Jahr 2011
Beste Grüße
Michael