Vor ca. 20 Jahren erworbenes Grundstück A, mit Grenzbepflanzung durch den Nachbar B. A forderte, die Hecke muß weg oder Nachbar B müsse die Pflege dieser weiter übernehmen. Nachbar B meinte die Hecke habe Bestandsschutz und Grundstück A müsse selbst den Schnitt übernehmen. Bis heute schneidet Nachbar B beide Seiten. Besteht hiermit eine nicht schriftliche Abmachung?
Hallo Gartenfreund,
hier kommt es entscheidend darauf an, ob die Hecke AN oder direkt AUF der Grenze steht.
AN der Grenze, aber auf dem Grundstück von B: B ist für Schnitt und Pflege zuständig, da die Hecke auf seinem Grundstück und damit in seinem Eigentum steht.
AUF der gemeinsamen Grenze: dann gilt die Hecke als gemeinsame Einfriedung und muss von beiden Eigentümern (jeder auf seiner Seite) gepflegt werden.
Gruß florestino
Hallo,
hier kommt es entscheidend darauf an, ob die Hecke AN oder
direkt AUF der Grenze steht.
meinst Du nicht, dass es auch entscheidend darauf ankommen könnte, wo der Fragesteller wohnt und ob es vielleicht sogar vertragliche Abmachungen gibt? Und hast Du eine Quelle, die belegt, dass Du recht mit Deiner Behauptung hast?
Gruß
Testare_
Hallo testare,
du hast natürlich Recht, wenn du darauf hinweist, dass es in einzelnen Bundesländern unterschiedliches Nachbarrecht gibt. (Danach hätte ich fragen bzw. darauf hinweisen müssen.)
Allerdings stimmen die Regelungen soweit ich weiß, darin überein, dass es darauf ankommt, WO die Hecke steht. Das hat dann schlicht und einfach etwas mit Eigentum zu tun und ist unabhängig vom jeweiligen Nachbarrecht.
Vertragliche Regelungen würde der Fragesteller sicher kennen. Regelungen, die Vorbesitzer getroffen haben, müssten im Grundbuch eingetragen sein, um auch für Rechtsnachfolger zu gelten.
Gruß florestino
Hallo,
jedes Bundesland hat hier sein eigenes Nachbarrechtsgesetz, in dem alles geregelt wird. Je nach Art des Grünzeugs muss bei Neubepflanzungen entsprechend von der Grundstückgrenze zurückgeblieben werden. Pflanzt man näher heran, hat der Nachbar sechs Jahre Zeit, der bepflanzung zu widersprechen (ich meine so wäre es in NRW geregelt).
Mit gesundem Menschenverstand: der Besitzer der Hecke muss dafür sorgen, dass die Äste nicht über die Grenze zum anderen Nachbarn ragen. Wer eine Hecke setzt, muss sie auch pflegen, sprich schneiden. Man kann ja auch nicht vom anderen Nachbarn erwarten, dass er sich eine Heckenschere kaufen muss, nur weil ich als Besitzer keinen Bock zum Schneiden habe. Alles andere lässt sich auch im Dialog mit dem Nachbarn klären
Seit wann ist der gute Wille des Nachbar B, der beide Seiten schneidet, ein schriftlicher Vertrag ? Schriftlich ist immer noch eine Papierform !!