Pflege meiner Mutter/Arge macht Stress

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage:

Meine Mutter ist 60 Jahre und hat nun ihren Job gekündigt um ihre kranke Mutter zu pflegen. Ihre Mutter bekommt die Pflegestufe 2. Nun mußte sich meine Mutter allerdings arbeitslos melden.

Nun sagte das Arbeitsamt, dass sie keine Leistungen bekommen kann, da sie ja Geld von Pflegekasse für die Mutter bekommt und sie alle Jobangebote der Arge annehmen muss.

STIMMT DAS?

ich bin der Meinung dass das Pflegegeld nicht anrechenbar ist und sie sogesehen auch weiterhin ihren Satz bekommen würde.
Weiter bin ich auch der Meinung, dass es auf die Stunden der Pflegestufe ankommt, so dass man ein Jobangebot annehmen kann.Bei der Pflegestufe 2 könnte das evtl ein Minijob sein.

Bitte um Hilfe.Wäre schön wenn ich dort einige Infos bekommen könnte, da ich denke dass die Arge hier Chikane betreibt.

lg

Hallo !

Also, Grundsätzlich gilt : wer seine Stelle selbst kündigt, also nicht gekündigt wird, bekommt von der Arge eine Sperre von 3 Monaten, dh, er bekommt in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld.

Das nächste : Wenn sie die Stelle wegen der Pflege gekündigt hat, steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (so die offizielle Meinung des Amtes )…
für Minijobs fühlt sich das Amt nicht zuständig (aber vielleicht irre ich mich da auch )

Aber da sie nur stundenweise arbeiten könnte (wg der Pflege) ist sie nicht so leicht zu vermitteln, das nächste ist das Alter (60 Jahre )…alles in allem keine einfache Situation…leider , oder GottseiDank, nicht alles nur Schikane, sondern gängige Rechtslage des Arbeitsamtes…das dürfen die tatsächlich…
Trotzdem viel Glück, und vor allem Kraft !

Liebe Grüße
Martina

Hallo,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Ich kenne mich mit den Fragen rund um die Pflege aus. Deine Fragen gehen aber eher Richtung Bestimmungen rund um das Arbeitslosengeld.
Viele Grüße
Eva

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen, das ist eher ein Rechtsproblem. Bzw. eins mit der Arge. Damit habe ich keine Erfahrungen.

Gruß Claudia

Hallo NatMecki,

Ich habe mich im Internet für Sie umgesehen und eine Seite gefunden, die sich genau mit diesem Thema auseinandersetzt und ein Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit hierzu Stellung nimmt und Erklärung bietet: http://www.sozialleistungen.info/foren/anspruch-und-…
Ich hoffe, das hilft Ihnen sachlich weiter.
LG
ME

vielen danke,

sich haben mir auf jeden fall geholfen.
möchte mich auf jeden fall für ihre hilfe bedanken.

lg

Leider kenn ich mich nur mit dem Alg I aus.

ich weiß aber auch dass es irgendwelche sonderregelungen gibt, wenn man jemanden zur Pflege hat.

Es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Gerne geschehen!

Grüße
Michael

Hallo Nat Mecki,
als erstes mal soviel, das Geld von der Pflegekasse erhält deine Oma um sich ihre Pflege sicher zu stellen und nicht Deine Mutter. Was und wieviel Deine Oma deiner Mutter gibt ist allein die Sache Deiner Oma, also dürfte es nicht als Einkommen bei Deiner Mutter angerechnet werden. Zum zweiten wennn sie Arbeitslos ist steht ihr arbeitslosengeld zu auch wenn sie die Mutter pflegt, da solltet ihr mal einen ANwalt für arbeitsrecht fragen.
Warumreicht Deine Mutter nicht die Rente ein, sie hat zwar ein wenig abzug aber dann geht sie allem Ärger aus dem Weg.
lg Heidelinde

Hallo,
wer Leistungen von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erhalten will, muss dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. So steht es in den Gesetzen und so wird es von den Ämtern angewandt. Diese Bedingungen treffen im Falle der Mutter nicht zu. Deren Entscheidung sind demnach korrekt.
Die Einnahmemöglichkeiten in diesem Falle wären

  • das Pflegegeld ( 430 €)
  • Wohngeld
  • geringfügiger Nebenjob oder Sozialhilfe (Grundsicherung, nicht zu verwechseln mit HARTZ IV)

Viel Erfolg ihm Umgang mit den deutschen Behörden.

danke für die antworten,

wir haben nächste woche einen termin beim anwalt un dein tp mit der rente ist meiner mutter auch schon gekommen.

wenn alles stricke reißen wird das wohl so klappen müssen.

trotzdem ist es bei vielen sachbearbeitern ermessenssache, da wir bekannte haben, die das gleiche problem hatten, und trotz der arbeitlosigkeit ihren satz plus pflegegeld bekommen.

lg

Hallo,
tut mir leid dass ich erst jetzt antworte, hab die Frage gerade erst gesehen.

Ich glaube, dass dies eher eine Frage für Arbeitsamtspezialisten ist. Aber ich meine, dass man nur Anspruch auf Leistungen hat wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, und das tut jemand, der einen anderen pflegt wohl nicht. Ich glaube auch, dass es rechtens ist, das Pflegegeld anzurechnen, da die eigentlich ALLES anrechnen (ist ja eine Vergütung für eine Arbeit)

Für Pflegestufe 2 wird von einem Hilfebedarf von 3 Stunden pro Tag ausgegangen. Also werden die rein auf dem Papier rechnen, dass jemand zusätzlich noch täglich 5 Stunden arbeiten gehen kann.

Aber wie gesagt, vielleicht am besten die Frage nochmal bei Arbeitsamtspezialisten stellen.

Hallo, ich weiß es auch nicht genau, würde ihr aber auch raten, in Rente zu gehen, sich evtl.auch für erwersbunfähig erklären zu lassen, wenn sie z. B. auch Rückenschmerzen hat usw. Am besteh mal zum Anwalt gehen.

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage:

Meine Mutter ist 60 Jahre und hat nun ihren Job gekündigt um
ihre kranke Mutter zu pflegen. Ihre Mutter bekommt die
Pflegestufe 2. Nun mußte sich meine Mutter allerdings
arbeitslos melden.

Nun sagte das Arbeitsamt, dass sie keine Leistungen bekommen
kann, da sie ja Geld von Pflegekasse für die Mutter bekommt
und sie alle Jobangebote der Arge annehmen muss.

STIMMT DAS?

ich bin der Meinung dass das Pflegegeld nicht anrechenbar ist
und sie sogesehen auch weiterhin ihren Satz bekommen würde.
Weiter bin ich auch der Meinung, dass es auf die Stunden der
Pflegestufe ankommt, so dass man ein Jobangebot annehmen
kann.Bei der Pflegestufe 2 könnte das evtl ein Minijob sein.

Bitte um Hilfe.Wäre schön wenn ich dort einige Infos bekommen
könnte, da ich denke dass die Arge hier Chikane betreibt.

lg