Nehmen wir an, eine pflegebedürftige Person beantragt Pflegegeld, weil ein entsprechender Pflegeaufwand besteht, der aber nicht durch einen Pflegedienst übernommen werden soll.
Gepflegt werden soll durch einen guten Freund. Das ist als Pflege durch Angehörige anerkannt und soweit kein Problem.
Besagter Freund würde dann als pflegende Person im Antrag angegeben.
Das Geld würde laut Antrag an die zu pflegende Person ausgezahlt, um dieses selber weiterzuleiten.
Der Pflegebedarf im Szenario wird als Pflegestufe 0 oder 1, also geringer Zeitaufwand, anerkannt und alles wird seitens der Pflegekasse genehmigt.
Der Freund im Szenario wohnt allein (keine Bedarfsgemeinschaft mit der zu pflegenden Person) und bezieht Alg II.
- Frage: Düfte er überhaupt die Pflege übernehmen oder würde das durch das Jobcenter/Arge als Arbeit angesehen?
- Würda das Pflegegeld dann als sein Einkommen auf das Alg II angerechnet.
Alternativ die Frage:
Müsste die Weiterleitung des Geldes an die pflegende Person überhaupt nachgewiesen werden oder dürfte das Geld auch bezogen werden, wenn der Freund das ganze als Gefälligkeit auslegen würde und das Pflegegeld bei der zu pflegenden Person verbleiben würde?
Danke für Eure Antworten
Frau Schmitz
