Pflege statt Miete?!?!?

Ih habe eben mit meiner Frau darueber gesprochen und darauf hin fest vermutet, dass das Internet eine Antwort hat. Hat es aber nicht.
Ich die fiktive Situation. Meine Frau und ich leben in einem Haus auf 2 Etagen. Wir werden mit hoher Sicherheit so alt, dass wir keine Treppen mehr steigen koennen. Daher planen wir bei unseren Umbauarbeiten am Haus schonmal mit ein, das OG als gesonderte Wohnung umzubauen um spaeter zu vermieten.
Da hatten wir nun eine Idee; wir vermieten an eine Familie, wobei wir von dieser Familie anstatt MIETE, PLEGE bekommen. Ist das steuerlich ein Problem?? Oder waere Die Mieteinnahme zu nehmen um dann wieder als Pflegeleistung zurueckzufuehren besser? Danke fuer Antworten.

Hallo Wellenreiter1966,

zunächst: es gibt Treppenlifte, wenn das Stiegensteigen zu beschwerlich wird und man einander platzmäßig nicht „auf die Zehen steigen möchte“.
In Österreich gilt folgende Regelung für eine 24Stundenpflege (ich weiß, gaaaaaaanz weit weg und Gratulation, dass ihr euch schon jetzt Gedanken über die Wohnsituation macht! :+1:)
Eure Idee finde ich grundsätzlich gut, einer Familie die Wohneinheit anzubieten gegen Pflege.

Dazu gilt für Österreich:
Grundvoraussetzung für Betreuende:

  • Für die Dauer des Aufenthalts muss ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen, notfalls ein abgetrennter Schlafplatz.
  • Küche und Bad müssen mitbenützt werden können.
  • Kost und Logis sind frei.

Das bedeutet - wohlgemerkt für Österreich -, dass das Thema Vermietung der Wohnung an die betreuende Person/ die Familie wohl so nicht gegeben ist, weil ja auch Pflegekosten anfallen, die ja nicht unbedeutend sind. 24Stundenpflege kann eine betreuende Person ja nicht 12 Monate im Jahr ohne Urlaub, … leisten.
Anders wäre es sicher, wenn nur stundenweise Hilfe vorgesehen ist.
Wie das rechtlich abzuklären ist, weiß sicher ein Fachmann.

Bei uns müsste außerdem der Wohnbereich im OG durch eine eigenen Aufgang erreichbar sein und selbstverständlich abschließbar. Das führt bei uns häufig dazu, dass der Aufgang mit Außentreppen aus Metall errichtet wird.Nur so kann der Bereich vermietet werden.

Vielleicht ist die Situation in Deutschland anders?

Gruß

dafy

Hallo

Steuerlich weiß ich nicht, ihr müsstet aber vereinbaren, welche Leistung ihr wann und von wem genau konkret erwartet, sonst wird das nichts. Ihr könnt ja nicht einen Arbeitsvertrag mit einer ganzen Familie machen. Wenn die Familienmitglieder sich da gegenseitig aushelfen, das kann man dann ja dulden, aber der Arbeitsvertrag muss mit einer konkreten Person geschlossen werden.

Außerdem müssten die auch mal Urlaub haben, und richtige Pflegeleistungen (Hintern putzen) sind vielleicht auch nicht unbedingt zumutbar für Leute, die das nicht gewohnt sind und keine entsprechende Ausbildung haben (da lernt man bestimmt, einigermaßen mit sowas umzugehen).

Wenn man nur ganz allgemein „Pflege“ mit den Mietern ausmacht, dann wird das doch mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit zur Enttäuschung führen, zumal die Arbeitsbelastung mit zunehmendem Alter und Senilität der Vermieter ja vermutlich immer größer wird.

Vielleicht habt ihr darüber schon nachgedacht, da das aus deinem Beitrag jedoch nicht hervorgeht, wollte ich es erwähnen.

Ich glaube, es wäre am besten, die Wohnung dann als Werkmietwohnung zu vermieten. Da gibt es relativ kurze Kündigungsfristen, und da wäre die Miete an den Arbeitsvertrag gebunden.

Es gibt natürlich steuersparendere Modelle, aber die würde ich auf keinen Fall mit fremden Leuten oder entfernteren Bekannten ausprobieren. Da müsste man entweder sehr viel Glück haben, oder es machen sehr gute Freunde, auf die man sich hundertprozentig verlassen kann.

Viele Grüße

Servus,

das kommt, wenn man nicht schummelt, exakt aufs Gleiche hinaus: Auch wenn man die Pflege mit Überlassung einer Wohnung in Natura bezahlt, bleibt dieses Entgelt sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Ein Problem ist das aber nicht: Man besorgt sich eine Arbeitgebernummer, führt Lohnsteuer und die Beiträge zu den Pflichtversicherungen ab, und alle sind glücklich. Damit hat der Mieter durch den Einsatz von Zeit (im Umfang von ungefähr 30 Stunden pro Monat, mehr ist damit nicht zu erreichen) Bargeld gespart und der Vermieter hat jemanden in nächster Nähe, mit dem er Handreichungen nach Bedarf vereinbaren kann. Es gibt freilich auch bei dieser Lösung für ein längeres Verbleiben in der gewohnten Umgebung keine „hohe Sicherheit“ dafür, dass die Vermieter die Mädels vom Obergeschoss überhaupt in ihre Wohnung reinlassen werden, wenn die Demenz sich melden sollte: Man kann nicht vorher planen, wie man dann sein und handeln wird.

Übrigens ein recht hübsches Modell für eine Übergangszeit, bevor Pflege im eigentlichen Sinn nötig wird. Sinnvoll wird hier aber das OG nicht an eine Familie vermietet, wenn einzelne Handreichungen nötig werden, sondern an - je nach vorhandenen Räumen - an zwei oder drei Personen aus dem Pflegedienst, die unterhalb leitender Position (und eigentlich auch darüber) so jämmerlich bezahlt sind, dass man - falls Klinikbetriebe im erreichbaren Umkreis sind - sicherlich leicht jemanden findet, der sich auf so ein Modell einlässt.

Noch eines zur „hohen Sicherheit“ kann ich mir nicht verkneifen: Es gab traditionell eine Vereinbarung künftiger Begegnungen, Besuche, Treffen usw. ‚sub conditione Iacobaea‘ (unter der Jakobinischen Bedingung - ich weiß nicht, auf welchen Hl. Jakobus sie sich bezieht): „Wenn es Gottes Wille sein wird und wenn wir dann noch leben werden“. So unsicher ist die Sicherheit…

In diesem Sinne

MM

Bitte was?

Welches Werk gehört denn dem Wellenreiter? Hat er eine Zementfabrik, eine Sattlerei, ein Eloxierwerk?

Fragt sich

MM

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Wo steht denn, dass man ein Werk dafür haben muss?

Ich kenne die Definition: „Wohnung, über die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neben dem Arbeitsvertrag ein Mietvertrag abgeschlossen wird.“

Viele Grüße

Servus,

die Überlassung einer Wohnung im Rahmen eines Dienstverhältnisses ändert bei der beschriebenen Gestaltung nichts daran, dass Pflege im eigentlichen Sinn nicht mit ca. 90 Stunden monatlich (= 3 am Tag) erbracht werden kann, falls denn die Wohnung im OG überhaupt komfortablen Raum für drei Personen bietet.

Wenn die an Miete statt zu erbringenden Leistungen im Mietvertrag ausreichend konkret definiert werden, hängt der Vertrag in seinem Bestand so oder so davon ab, dass diese Leistungen erbracht werden.

Schöne Grüße

MM

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Die Idee ist gut. Ihr solltet aber den vermutlich steigenden und nicht abnehmenden Pflegebedarf bei Festsetzung der Miete einkalkulieren. Sprich: einen ortsüblichen Mietpreis mit üblicher Erhöhung festsetzen. Davon werden dann die Pflegelstundenn nach Sstz abgezogen. Geht nicht täglich oder monatlich… Wichtiger ist, dass die evtl. pflegenden Personen zu Euch passen und ehrlich sind. Mal müssen sie nur für Euch einkaufen, nächste Woche aber wen im Bett pflegen oder wen zum Gehen am Rolator animieren oder 4 x täglich einen Urinbeutel leeren.
Muss man also gründlich angrhen. Geht aber bestimmt. Viel Glück Euch Beiden dabei!

Ich glaube ich wurde von jedem missverstanden.
Mir gehtr es nicht ob jemand der Meinung ist ob die obere Wohnung geeignet sein koennte oder ob ein Pflegeaufwand ein mietfreies wohnen gerechtfertigt.

Mir ging es um das rechtliche dabei. Ich denke dabei an die Steuern.

Die richtige Antwort von Aprilfisch steht seit zwei Tagen da!