Pflege und Minijob

Fakten zu einem Beispiel:
Oma A wohnt bei ihrer Tochter B.
A hat Pflegestufe 1 und sie wird von B gepflegt.
B ist nicht bei A angestellt.
Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge für Tochter B.
Tochter B ist mit ihrem Mann familienversichert.

Idee:
B möchte bei Arbeitgeber C einen Minijob (maxumal 400€) annehmen.

Frage:
Geht das ohne Weiteres, oder muss B dann
a) Geld an Krankenkasse oder Rentenversicherung zahlen
oder
b) einen Teil der o.g. Rentenversicherungsbeiträge zurückzahlen?

Falls so etwas wie a) oder b) geschieht:

  • Wieviel muss gezahlt werden?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Gruß JoKu

Fakten zu einem Beispiel:
Oma A wohnt bei ihrer Tochter B.
A hat Pflegestufe 1 und sie wird von B gepflegt.
B ist nicht bei A angestellt.
Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge für Tochter
B.
Tochter B ist mit ihrem Mann familienversichert.

Idee:
B möchte bei Arbeitgeber C einen Minijob (maxumal 400€)
annehmen.

Frage:
Geht das ohne Weiteres, oder muss B dann
a) Geld an Krankenkasse oder Rentenversicherung zahlen

nein, da das Pflegegeld nicht als Einkommen zählt und es auch nicht
gesagt, ist das das Pflegegeld von der Oma in vollem Umfang oder
überhaupt an die Tochter gezahlt wird.

b) einen Teil der o.g. Rentenversicherungsbeiträge
zurückzahlen?

RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT BESTEHT BEI EINER WOECHENTLICHEN PFLEGE VON
MINDESTENS 14 STUNDEN - DANEBEN DARF NICHT MEHR ALS 30 STUNDEN
WOECHENTLICH GEARBEITET WERDEN.

Falls so etwas wie a) oder b) geschieht:

  • Wieviel muss gezahlt werden?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

entfällt

Gruß JoKu

Gruss
Czauderna

http://212.227.101.181/aok/indexphp.php?page_id=inte… hilft weiter!

Danke und Stern!

Gruß JoKu