Angenommen : Ein Sohn und eine Schwiegertochter pflegen den 90-jährigen Vater des Mannes.
Es gäbe noch 2 andere Kinder. Der Opa ist dement und braucht zunehmend Hilfe.
( Pflegestufe ist vorhanden, Entlastungsbeitrag würde benutzt…angenommen : reicht fiktiv aber nicht mehr )
Angenommen : die zwei anderen Kinder wären untätig.
Könnte man einen Anteil der Stunden den anderen Angehörigen in Rechnung stellen ?
Ich freue mich über Diskussionsbeiträge ! DANKE an Euch !
Klar sollte sich die Pflege eines Angehörigen möglichst auf alle Schultern verteilen, das wäre der Idealfall. Den gibt es aber nicht so oft …
Man kann niemanden dazu zwingen Verwandte in häusliche Pflege zu nehmen.
Wenn das Pflegeld für die Versorgung nicht reicht, wird es Zeit die Pflegestufe zu überprüfen.
Finanziell kann man die Geschwister evtl. beteiligen, wenn der Verwandte in ein Pflegeheim käme und das Geld des Verwandten incl. Pflegegeld dafür nicht reicht. Aber da hängt die Beteiligung des Einzelnen auch von den Einkommensverhältnissen ab.
Für solche Fälle wurde eine Ausgleichspflicht im Erbrecht geschaffen. § 2057a BGBklickmich
Das gilt aber nur für Abkömmlinge. Wenn die Hauptlast der Pflege - wie meist üblich - von der Schwiegertochter geleistet wird, geht diese leer aus.