Pflegebedürftig

wenn eine pflegebedürftige Person in eine Pflegestufe eingestuft ist und die Unterbringung in ein Pflegeheim notwendig wird, müssen sich die Kinder dann an den Pflekosten beteiligen?

Hallo,
die Leistungen der Pflegeversicherung reichen bei weitem nicht aus um
die gesamten Kosten für das Pflegeheim abzudecken.
Wenn also die Pflegeversicherung zusammen mit dem Einkommen des
zu Pflegenden nicht ausreichen wird von staatlicher Seite (Sozialamt)
zuerst geprüft, ob da nicht noch wo anders was zu holen ist.
Ja, und da sind wir schon bei den Kindern - grundsätzlich muessen die
für Ihre Eltern zahlen (ist auch wohl auch selbstverständlich).
Natürlich gibt es Freibeträge und gewisse Grenzen - da allerdings
kenne ich mich nicht so gut aus - das sollen die Fachleute
von der Fraktion der Wissenden beantworten.

Gruss

Günter Czauderna