Pflegebedürftiges Kind - wer muss zahlen?

Hallo zusammen,

wir haben auf der Arbeit über folgenden fiktiven Fall diskutiert und ich bin gespannt ob ihr mir da helfen könnt:

Person A, ca. 55 Jahre alt, ledig, alleine lebend, Hartz IV-Empfänger, wird zum Pflegefall, Pflegestufe sei mal dahin gestellt.
A hat eine Schwester B, voll berufstätig, verheiratet, das Paar verdient recht gut und eine noch lebende Mutter C, Rentnerin, recht kleine Rente, sagen wir 1000 Euro, aber ein recht dickes Sparkonto.

Müssten Mutter oder Schwester für den Bruder/Sohn aufkommen?

Ich würde behaupten: Nein, ich habe allerdings aber auch keine Ahung!

Freue mich über Antworten,

vielen Dank,
Tina

Müssten Mutter oder Schwester für den Bruder/Sohn aufkommen?

Verwandte in auf- und absteigender Linie sind sich unterhaltspflichtig, insofern müßte die Mutter evt. für den Sohn einstehen. Die Schwester allerdings wohl kaum.

Hallo,

zuerst muss in einem Pflegefall die bestehende Pflegeversicherung/Krankenkasse leisten.

Informationen findet man hier:
http://www.gkv-spitzenverband.de/Pflegeversicherung…

Wenn dadurch nicht alle Kosten gedeckt werden können,
besteht die Möglichkeit zu prüfen ob auf Grund der Einkünfte, bzw.
Vermögen die Mutter sich an den Kosten beteiligen kann.

siehe § 1601 BGB --> http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html

Gruß Merger