Pflegebedürftigkeit auf Steuerkarte

Behinderten-Pauschbetrag / Pflege Angehöriger

Wenn seit 2009 eine Person zu Hause gepflegt wird, Pflegestufe 1 vorliegt, sowie seit 08.2010 auf dem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG und H bei einer 100% Behinderung angegeben sind und ebenfalls im Haushalt ein weitere Person der ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis über 100 % vorliegen hat und von einem Familienangehörigen gepflegt werden, gibt es dort dann einen Freibetrag, den der Pflegende sich ( ähnlich wie ein Kinderfreibetrag ) den man sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann ?

Pflege Pauschbetrag
Hi,

Man kann einen Pflege Pauschbetrag geltend machen nach § 33b Abs. 6 EstG. Er beträgt 924,-€ pro Jahr und ist bei mehreren betreuenden personen aufzuteilen.

Behinderten Pauschbetrag ist nicht übertragbar (außer für Kinder).

Schöne Grüße
C.