Hallo liebe wer-weiss-was-Gemeinde…
haftet ein Kind mit seinem Vermögen für ein Elternteil, wenn sich dieses im Alter nicht alleine versorgen kann oder pflegebedürftig ist?
Hallo liebe wer-weiss-was-Gemeinde…
haftet ein Kind mit seinem Vermögen für ein Elternteil, wenn sich dieses im Alter nicht alleine versorgen kann oder pflegebedürftig ist?
haftet ein Kind mit seinem Vermögen für ein Elternteil, wenn
sich dieses im Alter nicht alleine versorgen kann oder
pflegebedürftig ist?
Wenn es dazu wirtschaftlich in der Lage ist, ja.
Haftet der Ehepartner des Kindes auch mit seinem Vermögen falls er welches hat?
Haftet der Ehepartner des Kindes auch mit seinem Vermögen
falls er welches hat?
Nein
Hallo,
na ja, man sollte aber auf die sog. „Schwiegerkindhaftung“ hinweisen.
http://www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/ra-meier-grev…
VG
EK
Hallo,
na ja, man sollte aber auf die sog. „Schwiegerkindhaftung“ hinweisen.
hier wurde ausdrücklich nach dem Vermögen gefragt und nicht nach dem Einkommen. Desewgen habe ich diesen Hinweis unterlassen.
Gruß
Nordlicht
Hallo,
Vermögen beeinflusst die Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht, spielt also bei der Schwiegerkindhaftung mit. Daher fragen die Sozialämter ja auch das Vermögen des Schwiegerkindes ab.
VG
EK
Was könnte den der Schwiegersohn machen um sein Vermögen (z.B. ein Eigenheim) zu schützen?
Das Haus läuft zur Zeit noch auf Eheleute…
Was könnte denn der Schwiegersohn machen um sein Vermögen (z.B.
ein Eigenheim) zu schützen?
Bei den anzunehmenden Summen zum Anwalt (Familien-, Unterhaltsrecht,…) gehen. Das gemeinsame Haus dürfte aber nicht das Problem sein (http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-fuer-elte…): „(…)Mit seinem Vermögen haftet das Schwiegerkind nie für den Unterhalt der Schwiegereltern (ggf. aber mit den Kapitaleinkünften).(…)“
mfg M.L.
Der genannte Link funktionier leider nicht…
Warum sollte das gemeinsame Eigenheim kein Problem sein? @M.L.
Hallo,
evt. besteht noch die Möglichkeit für das Elternteil eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Gruß Merger