Hallo,
wenn ein Elter pflegebedürftig wird und ins Heim muss,
Zwangseinweisung? Bin mir nicht ganz sicher, ob das einen Einfluss haben könnte.
entstehen ja durchaus kosten, die die Ehefrau und Kinder ja mit tragen müssen, oder?
Wenn sie nicht auf die Solidar- und Steuerzahlergemeinschaft abgewälzt werden können, ja.
Angenommen Mann X kommt im Alter ins Heim, Ehefrau ist Rentnerin mit Grundsicherung, aber kleinem Eigentum. X hat mehrere Kinder ,die jedoch streckenweise unterhalb des Mindesteinkommens liegen (Hartz 4, etc). Die anderen Kinder haben selber Kinder.
Können diese jetzt gezwungen werden, für den Heimaufenthalt zu bezahlen?
Na zunächst hat der ja eigenes Einkommen und Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung? Es kann sich also bestenfalls um die Differenz handeln. In dieser Konstellation wird das größere Problem eventuell darin bestehen ein angemessenes Heim zu finden.
Und wie wird das berechnet?
Sehr komplexes Thema.
werden Kinder der Kinder mit angerechnet?
Das kann man jetzt mal so allgmein auf die Aussage runterbrechen, dass diese bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit tatsächlich berücksichtigt werden.
Und kann die Ehefrau gezwungen werden, ihr Eigentum zu verkaufen?
Nein.
Und in welcher Höhe „muss“ man da zahlen?
Das ist so pauschal nicht zu beantworten.
Das Thema ist sehr komplex und diese Frage kann hier so aus der Ferne nur dahingehend beantwortet werden, dass die Voraussetzungen für eine Beteiligung von Kindern sehr hoch sind. Die „Freibeträge“ liegen da weit über dem, was etwa ALG-II-Empfängern zugestanden wird. Bei Ehepartnern sind die Unterhaltspflichten schon etwas „strenger“. Aber wenn bereits Grundsicherung bezogen wird, dann ist auch da im Grunde nicht viel zu befürchten. Denkbare wäre, dass nun (bzw. nach einer angemessenen Frist) nicht mehr alle Wohnkosten anerkannt/übernommen werden, da dann nur noch eine Person dort wohnt.
Das größte Problem wird sein, hier eine Einrichtung zu finden, die sich mit den Mindestsätzen der Pflegeversicherung und dem, was das Sozialamt nach vielen Diskussionen und Streitereien bereit ist über vorhandenes Einkommen hinaus zu zahlen, zufrieden gibt.
Eine zufriendenstellende Lösung kann dann möglicherweise nicht in der Beantwortung der Frage nach dem Müssen sondern der nach dem Können und Wollen zu finden sein. Darauf sollte dann vielleicht auch die Beratung ausgerichtet werden. Das können beispielsweise auch die Heimbetreiber selbst oder andere Betroffene sein.
Grüße