Halle Rechtskundige,
Person A war verheiratet und hat aus dieser Ehe zwei Kinder. Die Ehe wurde geschieden.
Des weiteren hat Person A eine Schwester und zwei Halbschwestern, zu denen jeweils kein Kontakt besteht.
Die Eltern von A sind beide bereits verstorben.
Wenn jetzt A fiktiv zum Pflegefall würde und in ein Pflegeheim müsste, selbst jedoch nicht in der Lage ist, die Kosten dafür aufzubringen: An wen würde das Sozialamt bezüglich der Heimkosten herantreten?
Die Kinder von A sind noch minderjährig bzw. volljährig, aber in der Ausbildung ohne eigenes Einkommen.
Die Schwester von A ist in dem fiktiven Falle verheiratet und für zwei eigene Kinder (volljährig, aber noch in der Ausbildung und somit finanziell abhängig) unterhaltspflichtig.
Gesetzt den Fall, dass die Schwester zur Leistung durch das Sozialamt herangezogen werden würde: Was müsste diese Person tun, um eine Zahlung zu verhindern, da diese aufgrund der zerrütteten Familienbeziehung nicht erneut zum Zahlmeister gemacht werden möchte?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
MfG BM
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