Pflegebedürftigkeit: Muss Schwester zahlen?

Halle Rechtskundige,

Person A war verheiratet und hat aus dieser Ehe zwei Kinder. Die Ehe wurde geschieden.
Des weiteren hat Person A eine Schwester und zwei Halbschwestern, zu denen jeweils kein Kontakt besteht.
Die Eltern von A sind beide bereits verstorben.

Wenn jetzt A fiktiv zum Pflegefall würde und in ein Pflegeheim müsste, selbst jedoch nicht in der Lage ist, die Kosten dafür aufzubringen: An wen würde das Sozialamt bezüglich der Heimkosten herantreten?

Die Kinder von A sind noch minderjährig bzw. volljährig, aber in der Ausbildung ohne eigenes Einkommen.
Die Schwester von A ist in dem fiktiven Falle verheiratet und für zwei eigene Kinder (volljährig, aber noch in der Ausbildung und somit finanziell abhängig) unterhaltspflichtig.

Gesetzt den Fall, dass die Schwester zur Leistung durch das Sozialamt herangezogen werden würde: Was müsste diese Person tun, um eine Zahlung zu verhindern, da diese aufgrund der zerrütteten Familienbeziehung nicht erneut zum Zahlmeister gemacht werden möchte?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
MfG BM

MOD: Titel Archiv-tauglicher gemacht + zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Hallo,

Geschwister können nicht herangezogen werden.

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/u…

Viele Grüße
EK

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo,

dem Sozialamt, dem es einfällt, den Geschwistern einer unterhaltsbedürftigen Person auch nur ein Schreiben auf Einkommensauskunft oder Ähnliches zu schicken, dem darf man eine Dienstaufsichtsbeschwerde und mehr auf den Hals schicken.

Geschwister haften nicht.

Die Kinder erst, wenn sie selber mehr als 1.400 Euro verdienen und auch keine vorrangigen Unterhaltsberechtigten (z. B. Ehefrau oder eigene Kinder) haben.

Gruß
Ingrid

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo Ingrid,
hallo Ekkehard,

vielen Dank für Eure schnellen Antworten!
Das wird die Schwester sehr beruhigen.

Euch und allen anderen eine schöne Woche wünscht BM