Pflegebedürftigkeit und Unterhaltsansprüche

Moin,

wer kann mir sagen, wo ich konkrete Regelungen zu Unterhaltsansprüchen von Pflegebedürftigen gegen Verwandte im Sinne von §85 SGB II (ab ee) finden kann? Das SGB ist da doch etwas verklausuliert und ich bin sicher, es gibt da auch schön aufbereitete Schriftstücke, die auch von den potentiell pflegebedürftigen verstanden werden können.

thx
moe.

Hallo FlamingMoe

wer kann mir sagen, wo ich konkrete Regelungen zu
Unterhaltsansprüchen von Pflegebedürftigen gegen Verwandte im
Sinne von §85 SGB II (ab ee) finden kann?

Im SGB II gibts gar keinen § 85. Welches SGB meinst du denn wirklich?

MfG

Hallo FlamingMoe

wer kann mir sagen, wo ich konkrete Regelungen zu
Unterhaltsansprüchen von Pflegebedürftigen gegen Verwandte im
Sinne von §85 SGB II (ab ee) finden kann?

Im SGB II gibts gar keinen § 85. Welches SGB meinst du denn
wirklich?

Hmm, ja, ich seh schon: Blindlings falsches Zitat übernommen :wink:
Vielleicht wisst Ihr auch ohne Angabe des Paragraphen, was ich suche. Es geht um die Übernahme von Leistungen durch Verwandte, die ein Pflegebedürftiger vom Staat (Sozialhilfe) erhält.

thx
moe.

Hallo Moe,

eine Tabelle o.ä. scheint es nicht zu geben, da die Berechnung jeweils auf den Verpflichteten individuell zugeschnitten erfolgt.

Grob überschlägig sollten es wohl max. 20 % vom Nettoeinkommen sein.

Vielleicht weiss ein www-ler etwas Genaueres. Würde mich ebenfalls interessieren.

Grüße
Mara

Hi,

konkrete Regelungen wirst du nirgends finden.
Die Rechtsgrundlage ist §§ 1601 ff BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Einen interessanten Artikel zum Thema findest du hier:
http://www.rechtsanwalt-blum.de/doc/elternunterhalt.pdf

Gruß
Nelly

Hi,

konkrete Regelungen wirst du nirgends finden.
Die Rechtsgrundlage ist §§ 1601 ff BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Einen interessanten Artikel zum Thema findest du hier:
http://www.rechtsanwalt-blum.de/doc/elternunterhalt.pdf

Danke für die Antwort, aber ich glaube, da geht es um was anderes. Ich meinte eher die „Erstattung“ von Kosten, die der Staat für Pflegeeinrichtungen (Pflegeheim, etc.) übernimmt. Die gehen einerseits weit über die genannten 345,-(West) hinaus und zum anderen habe ich gehört, dass es konkrete Vorgaben gibt, ab welchem Vermögen und ab welchen Einkünften die Nachkommen in welcher Höhe zur Erstattung dieser Kosten herangezogen werden. Leider wie immer nur „gehört“. :wink:

thx
moe.

Hallo moe,

ich habe noch immer nicht ganz verstehen können, was der Kern deiner Frage ist. Geht es um die Unterhaltsverpflichtung von Verwandten bei der Heimunterbringung (beispielsweise der Mutter)? Oder geht es um die Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse, wenn Angehörige pflegen und deshalb die Arbeit aufgegeben haben; Sprichwort: Übernahme von Rentenbeiträgen. Zu beiden Themenbereichen könnte ich etwas beitragen.
Gruß
crickelcrackel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

wer kann mir sagen, wo ich konkrete Regelungen zu
Unterhaltsansprüchen von Pflegebedürftigen gegen Verwandte im
Sinne von §85 SGB II (ab ee) finden kann? Das SGB ist da doch
etwas verklausuliert und ich bin sicher, es gibt da auch schön
aufbereitete Schriftstücke, die auch von den potentiell
pflegebedürftigen verstanden werden können.

thx
moe.

Hallo moe,

ich habe noch immer nicht ganz verstehen können, was der Kern
deiner Frage ist. Geht es um die Unterhaltsverpflichtung von
Verwandten bei der Heimunterbringung (beispielsweise der
Mutter)? Oder geht es um die Leistungsansprüche gegenüber der
Pflegekasse, wenn Angehörige pflegen und deshalb die Arbeit
aufgegeben haben; Sprichwort: Übernahme von Rentenbeiträgen.
Zu beiden Themenbereichen könnte ich etwas beitragen.

Ersteres.
Die Ansprüche des Pflegebedürftigen an die Verwandten (die er meines Wissens im Namen der Sozialkassen geltend machen muss), also unterm Strich des Staates gegen die Angehörigen einer auf Staatskosten gepflegten Person.

thx
moe.