Hallo Leute,
ich habe eine Frage zur Pflegeversicherung: In welchem Umfang darf bei Pflegebedürftigkeit auf Vermögen zurückgegriffen werden? Insbesondere interessiert mich, wie sich das verhält, wenn die Kinder der Pflegebedürftigen über Barvermögen bzw. Immobilienvermögen verfügen, der Pflegebedürftige selbst jedoch nicht.
ICh würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Vielen Dank schonmal im voraus,
mit freundlichen Grüßen,
Holger