ein mann hat ein 16jährige tochter die als pflegekind bei ihren großeltern lebt! der mann zahlt momentan monatlich 380€ pflegebeitrag. die tochter beginnt am 01.08.2012 eine ausbildung.die ausbildungsvergütung beträgt im ersten lehrjahr 460€.
die frage ist,wie weit oder in welcher form werden die 460€ jetzt auf den pflegebeitrag angerechnet?
gibt es da eine formel oder wie läuft das ganze jetzt ab?
der Vater wird Unterhalt bezahlen für seine Tochter, oder ist diese krank und pflegebedürftig?
Wenn die Tochter 460 Euro in der Ausbildung verdient wird der Vater nicht mehr bezahlen müssen. Die Tochter muss selber für sich zahlen. Ist hart aber wahr, der Vater braucht nicht mehr zahlen, da die Tochter sich selber verpflegen kann. Das verdiente Geld ist für den Lebensunterhalt zu nutzen und ist kein Taschengeld.
Kann dir leider keine andere Auskunft geben:frowning:.
Eine Kürzung des Pflegebeitrages ist für mich sehr wahrscheinlich. Die genaue Berechnung kenne ich nicht. Entweder beim Jugendamt nachfragen oder auf der Internetseite z.B. des Landesjugendamtes nachsehen.
Hallo,
es geht auch darum, welche ausgaben die Tochter aufgrund Ihrer Berufsausbildung hat. Hier kann das Jugendamt genauer berechnen was an Unterhalt zu zahlen ist.
Alles Gute
Hallo,
die Ausbildungsvergütung wird gar nicht auf den Unterhalt angerechnet!!! Die Ausbildungsvergütung dient nicht dem Zewck des Unterhaltes, sondern sie soll
die Kosten der benötigten Materialien für die Ausbildung zum Teil decken. Z. B. Schulbücher, Arbeitsmaterial usw.
Was ist das denn für ein Mann, der seine Tochter erst zur Oma abschiebt und dann auch noch versucht dem Kind die Butter vom Brot zu nehmen?? Der sollte sich mal in Grund und Boden schämen!!!
Unterhaltspflichtig, und zwar in voller Höhe, ist der Mann bis die Tochter die Ausbildung erfolgreich beendet hat!!
Schöne Grüße
warum zahlt nur der Vater für die Tochter? Wenn ein minderjähriges Kind bei einer Pflegefamilie (egal ob Verwande oder nicht) untergebracht ist, zahlen beide Eltern.
Mein Spezialgebiet ist Unterhalt. Ich weiß jetzt nicht sicher, inwieweit im angefragten Fall die Zahlungen mit Unterhalt vergleichbar sind.
Wäre das Kind bei dem anderen Elternteil, würden 90 Euro vom monatlichen Kindeseinkommen nicht angerechnet. Diese verbleiben dem Kind für Kosten z. B. zur Berufsschule, Schulmaterial usw.
So lange es minderjährig ist, würde dann das restliche Kindeseinkommen auf beide Eltern hälftig aufgeteilt und vom Kindesunterhalt abgezogen werden.
Da hier nur ein Elternteil zahlt, wird vermutlich bei diesem Elternteil das ganze Kindergeld abgezogen. Normalerweise sollte es dann so sein, dass auch das Kindeseinkommen - abzügl. der 90 Euro - ganz vom Kindesunterhalt/Pflegebeihilfe abgezogen wird.
ein mann hat ein 16jährige tochter die als pflegekind bei
ihren großeltern lebt! der mann zahlt momentan monatlich 380€
pflegebeitrag. die tochter beginnt am 01.08.2012 eine
ausbildung.die ausbildungsvergütung beträgt im ersten lehrjahr
460€.
die frage ist,wie weit oder in welcher form werden die 460€
jetzt auf den pflegebeitrag angerechnet?
gibt es da eine formel oder wie läuft das ganze jetzt ab?
ich bedanke mich im voraus für die antworten !!!
Ich nehme an es wird wie beim Unterhalt sein er wird gegengerechnet