Pflegebeteiligung

Hallo
Die Mutter meiner Frau ist seit Jahren in einem Seniorenheim
untergebracht.
Pflegestufe 2.
Das Sozialamt möchte uns an den Kosten beteiligen. Meine Frau wurde
angeschrieben und aufgefordert alle Einkünfte offenzulegen und
anzugeben.
Frage: Muß auch ich als ihr Ehemann meine Vermögensverhältnisse
offenlegen.
Ich selber bin 68 Jahre alt, 2 Schlaganfälle und zu 80 %
schwerbehindert.
Ich habe mir ein Sparbuch angelegt, um Rücklagen für meine spätere
Versorgung zu haben.
Wer kann mir eine beratende Antwort geben.
Danke
Dieter

Moin, Dieter,

Schwiegerkinder werden nicht zum Unterhalt herangezogen. Wenn der Ehegatte des Unterhaltspflichtigen ein sehr hohes EInkommen hat, muss sich der Unterhaltspflichtige Teile davon auf sein Einkommen anrechnen lassen.

Gruß Ralf

Hallo Ralf
Vielen Dank für Deine Antwort
Gruß
Dieter

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