Hallo Jaclyn,
ich möchte einen ambulanten Pfelegdienst übernehmen, dieser
besteht schon, ist aber leider fast pleite.
hier wäre es gut, genaueres zu wissen. Wenn Du den Betrieb übernehmen kannst, kann der derzeitige Inhaber offenbar noch frei über sein Vermögen (respektive seine Verbindlichkeiten…) verfügen. Also kein Inso-Antrag bisher? Wie siehts mit der tatsächlichen Zahlungsfähigkeit aus? Was genau würde übernommen? Der Betrieb als Ganzes kann dem Übernehmenden diese oder jene Verbindlichkeit als Kuckucksei mitbringen. Bitte hier unbedingt einen Anwalt (Zivilrechtler) zuziehen.
Ich kenn die Branche nicht gut genug, was würde denn da genau übernommen, was nicht auch einzeln erworben werden kann? Kundenstamm? Mitarbeiter? Miet-, Pachtverträge?
Meine Frage ist es sinnvoll, diesen als GmbH laufen zu lassen.
Was versprichst Du Dir davon? Die Haftungsbeschränkung? Verringerung der Steuerlast?
Haftungsbeschränkung per GmbH kann sinnvoll sein, kommt drauf an, welche finanziellen Risiken Dir zu heiß sind und ob es Dir was ausmacht, als frische GmbH nix Großartiges an Krediten, Leasingverträgen und dergleichen zu kriegen.
Steuerlich sind die Zeiten der Einmann-GmbH zur Reduzierung der Gewerbesteuerlast und zur Nutzung des Arbeitnehmer-Freibetrages so gut wie vorbei; in beiden Punkten schaut nach einigen Änderungen des Steuerrechtes im Lauf der vergangenen zehn Jahre in der Regel viel weniger (wenn überhaupt etwas) heraus, als die GmbH auf der Ebene FiBu, Abschluss und steuerliche Angelegenheiten mehr kostet.
Was kommt auf mich zu buchführungsmäßig.
Wenn Du bisher noch nie bilanziert hast: Mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Katastrophe. Wenn Du schon fit bist betr. kaufmännische FiBu und Bilanzieren, ist die laufende FiBu bei einer GmbH im Prinzip das, was Du schon kennst, aber insofern viel anspruchsvoller, als es keinerlei Verbindung zwischen der GmbH (deren Geld du als GF etwa so verwaltest wie das eines unmündigen Kindes) und Deinem eigenen Geldbeutel geben darf, ohne dass da sofort das Risiko der berühmten verdeckten Gewinnausschüttung auf dem Tisch liegt. Auch unabhängig davon darf im Gegensatz zum Einzelunternehmen kein Vorgang in irgendeiner Weise willkürlich oder zufällig von Deinen Interessen bestimmt sein.
Bis jetzt ging alles über einen Steuerberater, allerdins soll
dieser
auch misswirtschaft betrieben haben.
Wenn das Unternehmen bisher Einzelunternehmen war, braucht Dich das nicht zu kümmern: Die Steuerrisiken übernimmst Du nicht, sie bleiben am Steuerpflichtigen hängen und werden nicht an einen anderen „übertragen“ - mit Ausnahme einiger nicht steuerlicher Dinge, die bei Übernahme des Unternehmens im Ganzen am Unternehmen hängen bleiben, wenn er etwa mit der Berufsgenossenschaft Schmuh gemacht hat. „Soll … gemacht haben“ ist eine sehr schlechte Grundlage für eine Zusammenarbeit, vielleicht verschaffst Du Dir selber einen Eindruck?
Wenn aus welchem Grund auch immer Zweifel an der Kompetenz des StB bestehen, sind allerdings seine Bilanzen und Ertragsrechnungen nur bedingt zur Bewertung der ganzen Kiste geeignet. Wenn das Unternehmen „fast pleite“ ist, und dennoch „gute“ Zahlen ausgewiesen werden, darf man vermuten, dass irgendwelche Risiken nicht bilanziert sind, oder irgendwelche Aktivposten überbewertet sind. Beliebte Beispiele: Jahrelanges Mitschleppen uneinbringlicher oder sonst wertloser Forderungen, keine Rückstellungen für Risiken aus zurückliegenden, aber noch nicht durchgestandenen Problemen (Regresse, Schadensersatzansprüche, ausgeschiedene Mitarbeiter…).
Grundsätzlich hat allerdings der StB keinerlei Einfluß auf unternehmerische Entscheidungen. Insofern wäre der Begriff „Mißwirtschaft“ etwas zu konkretisieren - weil er wörtlich verstanden keinen Sinn hat: Der StB betreibt nicht die Wirtschaft seiner Mandanten.
Kann ich die Anlagen (KFZ usw.) übernehmen, auch bei Insolvenz
des vorherigen Betriebs ?
Im Fall der Insolvenz musst Du Punkt für Punkt mit dem Insolvenzverwalter diskutieren. Möglicherweise sieht er in der Fortführung durch Dich eine Chance, sonst unverwertbare Aktiva oder nicht aktiv ausgewiesene Werte zu versilbern. Wichtig ist, dass im Fall der Insolvenz des bisherigen Inhabers keine Briefmarke, kein Ablagekörbchen und auch keine Adresse mehr durch diesen selbst veräußert werden darf.
Dieses ein paar Anstöße, vielleicht kannst Du damit was anfangen, um die Situation für Dich mit detaillierteren Fragestellungen zu füllen.
Schöne Grüße
MM