Pflegedienst-Verhalten

Hallo zusammen,

ich skizziere hier mal ein vielleicht irgendwo mögliches Verhalten eines Pflegedienstes, welcher die Wundnachsorge nach einem Krankenhaus-Aufenthalt übernehmen soll/will.

Dabei stelle ich einem jeweils negativen Verhalten einem positivem gegenüber.

negativ - Angehörige sollen als Laufbursche alles ranschaffen.
positiv - Der Pflegedienst legt sich alles selbst bereit und arbeitet komplett selbständig.

negativ - Das ‚Schlachtfeld‘ muss nach den Verbandwechseln von den Angehörigen aufgeräumt werden.
positiv - Der Pflegedienst räum seinen Müll selber auf.

negativ - Kistenweise Verbandmittel verbleiben störend in der Wohnung.
positiv - Die Kisten verbleiben beim Pflegedienst und es werden die jeweis nötigen Dinge mitgebracht.

negativ - die Wundnachversorgung läßt sich der Pflegedienst vom Pflegegeld (Stufe 1-3) bezahlen.
positiv - die Wundnachversorgung wird von der Krankenkasse bezahlt, ohne das Pflegegeld zu mindern.

Sind diese Fälle irgendwo gesetzlich festgehalten?
Wenn ja, bitte ich um die Quelle, wo die Rechte und Pflichten definiert sind.

Viele Grüße
Döini

Hallo zusammen,

ich skizziere hier mal ein vielleicht irgendwo mögliches
Verhalten eines Pflegedienstes, welcher die Wundnachsorge nach
einem Krankenhaus-Aufenthalt übernehmen soll/will.

Dabei stelle ich einem jeweils negativen Verhalten einem
positivem gegenüber.

negativ - Angehörige sollen als Laufbursche alles ranschaffen.
positiv - Der Pflegedienst legt sich alles selbst bereit und
arbeitet komplett selbständig.

Ist nicht vertraglich geregelt, sollte aber vom Pflegedienst selbständig erledigt werden

negativ - Das ‚Schlachtfeld‘ muss nach den Verbandwechseln von
den Angehörigen aufgeräumt werden.

positiv - Der Pflegedienst räum seinen Müll selber auf.

was darf man unter einem „Schlachfeld“ bei einer Wundversorgung verstehen ??
Der Pflegedients wird nicht fürs Aufräumen bezahlt.

negativ - Kistenweise Verbandmittel verbleiben störend in der
Wohnung.
positiv - Die Kisten verbleiben beim Pflegedienst und es
werden die jeweis nötigen Dinge mitgebracht.

Es ist schon von Vorteil, nicht nur für den Patienten, auch für den Pflegedienst wenn sich das Material in der Wohnung befindet bei einer
„Langzeiutversorgung“ - Der Dienst muss am Tag mehrere Patientenversorgen und hat selnten ein Grossraumwagen zur Verfügung, meist sind das Kleinstfahrzeuge.

negativ - die Wundnachversorgung läßt sich der Pflegedienst
vom Pflegegeld (Stufe 1-3) bezahlen.
positiv - die Wundnachversorgung wird von der Krankenkasse
bezahlt, ohne das Pflegegeld zu mindern.

Das ist allerdings ein Hammer - die Wundversorgung hat nichts mit der Pflege zu tun - es handelt sich hier um eine Leistung der häuslichen Krankenpflege zu Lasten der Kasse und wird vom Arzt entsprechend verordnet.

Sind diese Fälle irgendwo gesetzlich festgehalten?
Wenn ja, bitte ich um die Quelle, wo die Rechte und Pflichten
definiert sind.

Viele Grüße
Döini

Wie ich die Sache sehe wurde der PFlegedienst also privat engagiert
und nicht über die Kasse. Vom Pflegegeld bezahlen lassen - hat dies der Pflegedienst tatsächlich so verlangt oder ist das ehe eine Auslegungssache des Patienten. Meine Aussage hinsichtlich der ersten Fragen bezogen sich allesamt auf eine Vertragsleistung zu Lasten der Kasse. Bei einer privaten Inanspruchnahme gehört das zur Absprache zwischen Dienst und Patient.
Gruß
Czauderna

Hallo,

danke für die Antwort.

So sieht der Theoretische Fall aus:

Das ‚Schlachtfeld‘ besteht aus allem, was bei Verbandwechseln von bis zu 5 Stellen so an Müll anfällt. Die gebrauchten Verbände werden in Mülltüten gesammelt.

Zwischen dem Krankenhaus und dem Pflegedienst wurde alles ausgemacht.
Über alternative Finanzierungen wurde nicht aufgeklärt.

Für die Wundversorgung gehen über 50% des vorherigen Pflegegeldes drauf.

Viele Grüße
Döini