nur mal so interessehalber. Mich rief gestern ein Mandant an und erklärte mir so nebenbei, dass er bei der Gründung seines Pflegedienstes jetzt auf ein Problem gestoßen sei. Lt. Steuerberater wären Pflegedienste USt-frei, wenn sie mehr als 60% gegenüber den Krnkenkassen aberechnen würden. Auf die Frage, was er denn jetzt mit der Vorsteuer der ganzen Anschaffungen zur Gründig machen solle, wusse der StB wohl auch nicht so recht weiter.
Ist jetzt nicht mein Job, da in fremden Gewässern zu räubern, aber interessant finde ich die Fragestellung schon.
moin,
das problem gibt es ja nicht nur bei pflegediensten, sondern auch bei aerzten, heilpraktikern, hebammen, etc.
das es ueberhaupt ein problem darstellen soll, verstehe ich eigentlich nicht, denn da, wo keine ust. anfaellt, wird auch keine voranmeldung gemacht.
gruss
kuddel
hierzu §4 Nr. 16e UStG: Die Leistungen ambulanter Pflegedienste sind USt-frei, wenn mindestens 40% der Fälle von den gesetzlichen Trägern (…) getragen worden sind. Grenze also niedriger und von der Anzahl der Fälle, nicht von deren Umsatzvolumen abhängig.
Zur Frage des Vorsteuerabzuges § 15 Abs 2 UStG:
Grundsätzlich kein Vorsteuerabzug für empfangene LuL, die für die Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden. Ausnahme: Umsätze, die nach (u.a.) § 4 Nrn 1-7, Nr. 8 Buchstabe a - g oder Nr. 10 Buschstabe a UStG steuerfrei sind.
Der hier wirksame §4 Nr. 16e UStG gehört nicht zu den Ausnahmefällen: Also kein Vorsteuerabzug.
bei nochmaligem Lesen habe ich den wesentlichen Punkt der Frage gefunden:
In der Tat ist es ziemlich fisselig, ordentliche Quellen zu der Frage zu finden, ob die bei größeren Investitionen beim regelbesteuerten Unternehmer als eine kleine Finanzierungshilfe verwendbare Vorsteuer zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten gehört, also aktiviert werden muss, wenn sie nicht abziehbar ist, oder ob sie unabhängig von der Aktivierung der AHK als Aufwand bzw. Ausgabe in der Periode der Anschaffung behandelt werden kann.
Wegen der fisseligen Quellenlage für jetzt auch keine Quellenangabe, sondern bloß eine Bestätigung des Sachverhalts: Nicht abziehbare Vorsteuer gehört zu den AHK und muss mit diesen aktiviert werden, leider.