Moin zusammen!
Ich muß mal wieder was erfragen *g*
Kurz die Situation:
Der Vater meiner SchwiMu, langjähriger aggressiver Alkoholiker, hat sich letztes Wochenende freiwillig in eine psychiatrische Klinik begeben. Grund: Massive Halluzinationen und Bewegungsstörungen.
Nun ist es so, das offensichtlich künftig eine intensive Betreuung/Pflege erforderlich sein wird. Aufgrund der Tatsache, das meine SchwiMu die einzige Tochter bzw. Verwandte ist, bleibt das wohl zwangsläufig an ihr hängen.
Jetzt kommt die Mutter meiner SchwiMu ins Spiel. Sie ist von dem Mann seit Jahren geschieden. Aber, wie der Zufall so will, hat der Mann über die Jahre ein nicht unbeträchtliches Sümmchen zusammengesammelt, das er allerdings keiner Bank anvertraut, sondern irgendwo in seiner Wohnung vergraben hat. Womit auch der Grund für das plötzliche Interesse klar sein dürfte.
Die Mutter ist nun in der Klinik aufgekreuzt, bevor meine SchwiMu das konnte. Sie hat sich gegenüber dem Klinikpersonal als „seine Frau“ ausgegeben und hat das Personal angewiesen, keiner weiteren Person außer ihr selbst Zutritt zu dem Mann zu gewähren, auch Auskünfte zum Gesundheitszustand dürfen nicht erteilt werden. Seitens des Patienten wurde alles nur mit Zustimmung abgenickt, was einerseits auf die derzeit mangelhaften geistigen Kapazitäten und andererseits wohl auf schon immer vorhandenes Wunschdenken seinerseits zurückzuführen ist.
Wie auch immer, inzwischen hat die Mutter von ihm den Wohnungsschlüssel, nach eigener Aussage will sie sich auch eine Kontenvollmacht und eine Betreuungsvollmacht (jibbet sowatt?) abzeichnen lassen. Schließlich muß sich ja jemand um seine Angelegenheiten kümmern, selbstverständlich ganz uneigennützig, versteht sich.
Meine SchwiMu bekommt inzwischen keinerlei Info´s über seinen Zustand oder einen Zugang zu ihm.
Nun ist es so, das sie eigentlich aufgrund der Vergangenheit auch nicht sonderlich interessiert am Umgang mit ihm ist. Doch meines Wissens nach bleibt letztlich die Kostenverantwortung und der Pflegeaufwand eh an ihr hängen. Als einzige Verwandte, auch noch ersten Grades und gradlinig, ist sie doch der erste und einzige potentielle Ansprechpartner für Pflegeämter oder Soz.Ämter und ähnliche Institutionen, wenn es um die Deckung der Kosten geht.
Wie geht man mit solcher Situation um? Wie sieht die Sache rechtlich aus? Kann meine SchwiMu einfach sagen, ich will mit der Sache nie nix zu schaffen haben? Oder kann sie sich dieser Verantwortung nicht entziehen?
Wenn letzteres, wie stellt sie dann am günstigsten sicher, das sich ihre erbgeile Mutter da raushält? Letztlich ist es so, das meine SchwiMu absolut keine Böcke hat, sich um den Mann zu kümmern. Die Gründe dafür sind in der Vergangenheit zu suchen. Wenn Sie sich jedoch kümmern muß und sich dem nicht entziehen kann, dann findet sie, das zumindest das Erbe erhalten bleiben sollte.
Das klingt jetzt vielleicht alles ziemlich unverfroren, aber so isses nunmal. Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir mal die rechtlichen Hintergründe solcher Situation auseinander debattieren könntet. Wenn ich mich mal wieder irgendwie verworren ausgedrückt haben sollte, fragt bitte nach. Ich erläutere gern weitere Einzelheiten *g*
Gruß vom
Dicken MD.
