Pflegefall / Betreuungsrecht? (lang)

Moin zusammen!

Ich muß mal wieder was erfragen *g*

Kurz die Situation:

Der Vater meiner SchwiMu, langjähriger aggressiver Alkoholiker, hat sich letztes Wochenende freiwillig in eine psychiatrische Klinik begeben. Grund: Massive Halluzinationen und Bewegungsstörungen.

Nun ist es so, das offensichtlich künftig eine intensive Betreuung/Pflege erforderlich sein wird. Aufgrund der Tatsache, das meine SchwiMu die einzige Tochter bzw. Verwandte ist, bleibt das wohl zwangsläufig an ihr hängen.

Jetzt kommt die Mutter meiner SchwiMu ins Spiel. Sie ist von dem Mann seit Jahren geschieden. Aber, wie der Zufall so will, hat der Mann über die Jahre ein nicht unbeträchtliches Sümmchen zusammengesammelt, das er allerdings keiner Bank anvertraut, sondern irgendwo in seiner Wohnung vergraben hat. Womit auch der Grund für das plötzliche Interesse klar sein dürfte.

Die Mutter ist nun in der Klinik aufgekreuzt, bevor meine SchwiMu das konnte. Sie hat sich gegenüber dem Klinikpersonal als „seine Frau“ ausgegeben und hat das Personal angewiesen, keiner weiteren Person außer ihr selbst Zutritt zu dem Mann zu gewähren, auch Auskünfte zum Gesundheitszustand dürfen nicht erteilt werden. Seitens des Patienten wurde alles nur mit Zustimmung abgenickt, was einerseits auf die derzeit mangelhaften geistigen Kapazitäten und andererseits wohl auf schon immer vorhandenes Wunschdenken seinerseits zurückzuführen ist.

Wie auch immer, inzwischen hat die Mutter von ihm den Wohnungsschlüssel, nach eigener Aussage will sie sich auch eine Kontenvollmacht und eine Betreuungsvollmacht (jibbet sowatt?) abzeichnen lassen. Schließlich muß sich ja jemand um seine Angelegenheiten kümmern, selbstverständlich ganz uneigennützig, versteht sich.

Meine SchwiMu bekommt inzwischen keinerlei Info´s über seinen Zustand oder einen Zugang zu ihm.

Nun ist es so, das sie eigentlich aufgrund der Vergangenheit auch nicht sonderlich interessiert am Umgang mit ihm ist. Doch meines Wissens nach bleibt letztlich die Kostenverantwortung und der Pflegeaufwand eh an ihr hängen. Als einzige Verwandte, auch noch ersten Grades und gradlinig, ist sie doch der erste und einzige potentielle Ansprechpartner für Pflegeämter oder Soz.Ämter und ähnliche Institutionen, wenn es um die Deckung der Kosten geht.

Wie geht man mit solcher Situation um? Wie sieht die Sache rechtlich aus? Kann meine SchwiMu einfach sagen, ich will mit der Sache nie nix zu schaffen haben? Oder kann sie sich dieser Verantwortung nicht entziehen?
Wenn letzteres, wie stellt sie dann am günstigsten sicher, das sich ihre erbgeile Mutter da raushält? Letztlich ist es so, das meine SchwiMu absolut keine Böcke hat, sich um den Mann zu kümmern. Die Gründe dafür sind in der Vergangenheit zu suchen. Wenn Sie sich jedoch kümmern muß und sich dem nicht entziehen kann, dann findet sie, das zumindest das Erbe erhalten bleiben sollte.

Das klingt jetzt vielleicht alles ziemlich unverfroren, aber so isses nunmal. Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir mal die rechtlichen Hintergründe solcher Situation auseinander debattieren könntet. Wenn ich mich mal wieder irgendwie verworren ausgedrückt haben sollte, fragt bitte nach. Ich erläutere gern weitere Einzelheiten *g*

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo, Dicker,
lies dir das hier mal richtig durch. Da steht das Nötige drin. http://www.bmj.bund.de/images/11543.pdf Das sind zwar 34 Seiten aber die Info ist wichtig.
Grüße daumendrückenderweise
Eckard.

Hallo,

nun ja, da bislang ja noch kein Betreuungsverfahren anhängig ist, würde ich mal eins beim zuständigen VormG beantragen und auch gleich einen Betreuer vorschlagen bzw. Bedenken gegen einen potentiellen Betreuer vorbringen. Dabei würde ich insbesondere die finanzielles Situation und das Verhalten der Ex-Frau schildern. Es ist eher unwahrscheinlich, dass sie zur Betreuerin bestellt werden wird, da sie nach der Scheidung eigentlich nichts mehr mit dem Ex-Mann zu tun hat (übrigens auch kein ges. Erbrecht mehr hat!).

Ob man selbst die Betreuung übernehmen möchte ist eine ganz andere Sache. Oft ist ein Berufsbetreuer oder Betreuungsverein die bessere Wahl, wenn kein persönliches Verhältnis mehr hat.

Eine jetzt ganz offenbar im Zustand der Geschäftsunfähigkeit unterschriebene Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird man vor Gericht leicht kippen können. Allerdings muss der Betreute im Betreuungsverfahren natürlich gehört werden (soweit dies möglich und sinnvoll ist), und da kommt es dann darauf an, was der sagt und wie das Gericht dies wertet.

Zum Thema Geld muss Euch natürlich klar sein, dass dieses durch einen ordentlichen Betreuer für die Unterbringung verwendet werden wird. Ob dann noch ein Erbe überbleibt ist fraglich.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hier steht NÜX.

Außer Danke für die Info :smile:

Moin, Wiz!

nun ja, da bislang ja noch kein Betreuungsverfahren anhängig
ist, würde ich mal eins beim zuständigen VormG beantragen und
auch gleich einen Betreuer vorschlagen bzw. Bedenken gegen
einen potentiellen Betreuer vorbringen.

Werde ich so weiterempfehlen, klingt für mich auch am vernünftigsten. Bedenken vorbringen ist soweit ja kein Problem. Wen sollte man jedoch empfehlen? Muß man das? Meine SchwiMu hat eigentlich keinen Bedarf, sich darum zu kümmern.

Ob man selbst die Betreuung übernehmen möchte ist eine ganz
andere Sache. Oft ist ein Berufsbetreuer oder Betreuungsverein
die bessere Wahl, wenn kein persönliches Verhältnis mehr hat.

Sehe ich genauso, erst Recht in diesem Fall. Schön, wenn es solche Möglichkeiten gibt.

Zum Thema Geld muss Euch natürlich klar sein, dass dieses
durch einen ordentlichen Betreuer für die Unterbringung
verwendet werden wird. Ob dann noch ein Erbe überbleibt ist
fraglich.

Das ist kein Thema. Meine SchwiMu hat lediglich Angst davor, das ihre Mutter sich die Kohle von dem Patienten greift (die ja nirgends dokumentiert ist) und dann sämtliche Kosten, die eventuell entstehen, auf ihr abgeladen werden. Von dem potentiellen Erbe (so denn was da wäre) will sie eigentlich nix haben. Sie will eben nur verhindern, das sich ihre geldgeile Mutter draufstürzt und sie dann den Schaden zu tragen hat.
Kann Sie für die Kosten einer Betreuung haftbar gemacht werden?

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Hi,

geht gleich zum Amtsgericht und stelle einen Antrag die Betreuung zu klären.
Ich habe das zuerst beim Notar für meinen pflegebedürftigen Onkel durchgezogen, im Ernstfall wurde die Betreuungsvollmacht aber nicht anerkannt. Also mussten wird zum Amtsgericht.
Meine Mutter pflegt meinen Onkel und ist Betreuerin, ich bin Ersatzbetreuerin falls sie ausfällt.

Aber im Antrag auf die Dringlichkeit hinweisen.

Viel Erfolg
Cirwalda