Pflegefall (?) und eheähnliche Lebensgemeinschaft

Guten morgen liebe wwwler,

man stelle sich folgende Situation vor:

Vor vielen Jahren ist der Ehemann von Frau X verstorben, Kinder verzichten zunähst auf das Erbe (u.a. ein Reihenhaus, ich weiß nicht ob das von interesse ist). Einige Zeit später zieht Herr Y bei ihr ein. Viele Jahre leben die beiden in wilder Ehe, machen Urlaube, usw.!
In letzter Zeit verändert Herr Y sehr sein Wesen. Er ist nicht mehr so gut zu Fuß und nutzt dies auch jeder Zeit als Ausrede um Sky Sport anzuschmeißen und sich zurück zuziehen. Er schränkt dadruch Frau X sehr ein, die gerne mehr unternehmen würde. Frau X denkt trotz des fortgeschrittenen Alters darüber nach sich von ihm zu trennen.
Da sie davon ausgeht, dass Herr Y nicht mehr alleine leben könnte, geht sie davon aus, dass er in ein Pflegeheim bzw. ins betreute Wohnen muss. Herr Y hat ein eigenen Sohn (welcher wohl mit ca. 30.000 Euro verschuldet ist). Da Herr Y nur eine kleine Rente hat, befürchtet Frau X, dass man nun an sie herantritt um zu zahlen.

Ist das so?

Wie sähe der Fall aus, wenn Frau X sich nicht von ihm trennt und er irgendwann ein Pflegefall wird?

Gruß Tina

Hallo,
nein, muss sie nicht befürchten, da sie nicht verheiratet waren und
sie wahrscheinlich auch keine „Bürgschaft“ für ihn unterschrieben hat, kann sie zumindest in diesem Punkt beruhigt sein.
Gruss
Czauderna

Danke für die Antwort!

Hallo,
m.E. ist die Antwort von Günter Czauderna nicht richtig. Eine eheähnliche Gemeinschaft wird mit einer Ehe gleichgestellt. Wenn Herr Y in ein Heim kommen würde, ständen Frau X zunächst alle Renten zu (auch die von Herrn Y) und dann würde berechnet werden, in welcher Höhe sie einen Kostenbeitrag für die Heimkosten zahlen müsste. Je nachdem, wie hoch ihre eigene Rente ist und wie hoch die Unterkunftskosten sind, könnte es sein, dass sie danach weniger zum Leben übrig hat als ihre eigene Rente hoch ist. Allerdings könnte sie zum Zeitpunkt der Heimaufnahme die Trennung erklären, dann hätte sie mit der ganzen Heimkostengeschichte nichts mehr zu tun.

Wenn sie sich vorher schon von ihm trennt, hat sie erst recht nichts damit zu tun. Sie ist dann nicht unterhaltspflichtig. Ein Problem könnte natürlich sein, dass Herr Y wahrscheinlich nicht freiwillig auszieht.

Für eine Heimaufnahme muss auf jeden Fall eine Heimnotwendigkeit vorliegen. Man kann nicht einfach so in ein Heim gehen, es sei denn, man kann es selbst bezahlen.

Gruß
Nelly

Hallo,
m.E. ist die Antwort von Günter Czauderna nicht richtig. Eine
eheähnliche Gemeinschaft wird mit einer Ehe gleichgestellt.

Nein, so ist das in dem Fall nicht. Wir reden hier ja nicht von einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Frau X hat Herr Y nur nie geheiratet, weil sie die Witwen Rente von Herrn X nicht aufgeben wollte. Also ist das wohl nicht so ganz gleichgestellt. oder?

Wenn Herr Y in ein Heim kommen würde, ständen Frau X zunächst
alle Renten zu (auch die von Herrn Y) […]

Auch bei unverheiratet, nichts eingetragen?
und dann würde berechnet

Wenn sie sich vorher schon von ihm trennt, hat sie erst recht
nichts damit zu tun. Sie ist dann nicht unterhaltspflichtig.
Ein Problem könnte natürlich sein, dass Herr Y wahrscheinlich
nicht freiwillig auszieht.

Na ja, sollte eine Trennung eintreten, würden die Verwandten von Frau X schon dafür sorgen. Das Haus gehört schließlich zu 100% Frau X! ^^

Für eine Heimaufnahme muss auf jeden Fall eine
Heimnotwendigkeit vorliegen. Man kann nicht einfach so in ein
Heim gehen, es sei denn, man kann es selbst bezahlen.

Das ist klar!

Danke dir für die Mühe,

Grüße Tina

Hallo,
m.E. ist die Antwort von Günter Czauderna nicht richtig. Eine
eheähnliche Gemeinschaft wird mit einer Ehe gleichgestellt.

Nein, so ist das in dem Fall nicht. Wir reden hier ja nicht
von einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Frau X hat Herr Y
nur nie geheiratet, weil sie die Witwen Rente von Herrn X
nicht aufgeben wollte. Also ist das wohl nicht so ganz
gleichgestellt. oder?

§ 20 SGB XII
Eheähnliche Gemeinschaft

Personen, die in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden als Ehegatten.

Wenn Herr Y in ein Heim kommen würde, ständen Frau X zunächst
alle Renten zu (auch die von Herrn Y) […]

Auch bei unverheiratet, nichts eingetragen?

s.o. - es ist genauso wie bei Ehegatten

Wenn sie sich vorher schon von ihm trennt, hat sie erst recht
nichts damit zu tun. Sie ist dann nicht unterhaltspflichtig.
Ein Problem könnte natürlich sein, dass Herr Y wahrscheinlich
nicht freiwillig auszieht.

Na ja, sollte eine Trennung eintreten, würden die Verwandten
von Frau X schon dafür sorgen. Das Haus gehört schließlich zu
100% Frau X! ^^

Sie können ihn aber nicht einfach auf die Straße setzen.

Gruß
Nelly