Ich hätte mal eine Frage zum Thema Pflegefall.
Nehmen wir mal an, eine Person A wird aus dem Krankenhaus nach schwerer Krankheit als Pflegefall nach Hause entlassen. Dort lebt sie wohngemeinschaftlich mit einer Person B zusammen, die aber auch gesundheitlich sehr angeschlagen ist.
Die Pflegestufe von Person A ist zwar noch nicht ganz geklärt, wird aber sagen wir mal auf 2 oder 3 hinauslaufen.
In wie weit können die Pflegekassen das Kind von Person A an den Kosten der Pflege beteiligen, bzw. ab welchem Gehaltssatz des Kindes muss es vom eigenen Geld etwas dazu geben?
Interessante Informationen zur Frage der finanziellen Beteiligung der Kinder an den Kosten der Heimpflege der Eltern kann man finden unter:
http://www.wdr.de/tv/markt/20040405/b_3.phtml
Hi,
Nehmen wir mal an, eine Person A wird aus dem Krankenhaus nach
schwerer Krankheit als Pflegefall nach Hause entlassen. Dort
lebt sie wohngemeinschaftlich mit einer Person B zusammen, die
aber auch gesundheitlich sehr angeschlagen ist.
das macht keine zusätzlichen Kosten oder ist ein ambulanter Pflegedienst notwenig
Die Pflegestufe von Person A ist zwar noch nicht ganz geklärt,
wird aber sagen wir mal auf 2 oder 3 hinauslaufen.
In wie weit können die Pflegekassen das Kind von Person A an
den Kosten der Pflege beteiligen,
die Pflegekasse zahlt nur Geld, gestaffelt nach häuslicher Pflege bzw. Heimpflege und Pflegestufe.
bzw. ab welchem Gehaltssatz
des Kindes muss es vom eigenen Geld etwas dazu geben?
Für die Pflegekosten muss die zu pflegende Person das Pflegegeld der Pflegekasse und die eigenen Einkünfte einsetzen. Reicht das nicht, tritt das Sozialamt hinzu. Dieses nimmt das Kind dann in Regress, wobei es anrechnungsfreies Einkommen gibt. Die Berechnung selbst ist reichlich umfangreich. Eine gute Beschreibung ist in folgendem Werk zu finden
http://www.rechtstipps.de/?softlinkID=7680&softCache…
Das Grundwerk ist mit 29,80 zuzüglich Versandkosten noch erschwinglich und die Ergänzungslieferungen kann man dann ja gleich abbestellen…
Schöne Grüße
C.