Liebe Community,
mich interessert hypothetisch folgende Fragestellung:
2 Elternteile (Rentner) bewohnen eine Eigentumswohnung (Wert 200000 bis 300000 Euro).
Nun wird ein Elternteil pflegebedürftig und muss in ein Heim. Der andere bleibt in der Eigentumswohnung. Die Rente reicht zur Deckung der Heim- und Pflegekosten nicht aus. Das bedeutet, dass wohl Sozialhilfeantrag gestellt wird.
Soweit ich gelesen habe, kann der nicht-pflegebdürftige Elternteil nicht verpflichtet werden, die selbst bewohnte Eigentumswohnung (gehört den Eltern gemeinsam) zu verkaufen.
Kann das Sozialamt nun das mittlere Einkommen und die Ersparnisse des Kindes (Sparkonto bei einer Bank in mittlerer Höhe, aber für einen Immobilienkauf reicht es nicht) zur Deckung der Heim- und Pflegekosten heranziehen, obwohl die Eltern in Form der Eigentumswohnung grundätzlich genügend Vermögen haben, um die Heim- und Pflegekosten aus eigener Kraft zu decken?
Ich bedanke mich vorab für Antworten.