Pflegefall und Unterhalt

Liebe Community,

mich interessert hypothetisch folgende Fragestellung:

2 Elternteile (Rentner) bewohnen eine Eigentumswohnung (Wert 200000 bis 300000 Euro).
Nun wird ein Elternteil pflegebedürftig und muss in ein Heim. Der andere bleibt in der Eigentumswohnung. Die Rente reicht zur Deckung der Heim- und Pflegekosten nicht aus. Das bedeutet, dass wohl Sozialhilfeantrag gestellt wird.

Soweit ich gelesen habe, kann der nicht-pflegebdürftige Elternteil nicht verpflichtet werden, die selbst bewohnte Eigentumswohnung (gehört den Eltern gemeinsam) zu verkaufen.

Kann das Sozialamt nun das mittlere Einkommen und die Ersparnisse des Kindes (Sparkonto bei einer Bank in mittlerer Höhe, aber für einen Immobilienkauf reicht es nicht) zur Deckung der Heim- und Pflegekosten heranziehen, obwohl die Eltern in Form der Eigentumswohnung grundätzlich genügend Vermögen haben, um die Heim- und Pflegekosten aus eigener Kraft zu decken?

Ich bedanke mich vorab für Antworten.

Hallo

Liebe Community,

2 Elternteile (Rentner) bewohnen eine Eigentumswohnung.
Nun wird ein Elternteil pflegebedürftig und muss in ein Heim.
Der andere bleibt in der Eigentumswohnung. Die Rente reicht
zur Deckung der Heim- und Pflegekosten nicht aus. Das
bedeutet, dass wohl Sozialhilfeantrag gestellt wird.

Soweit ich gelesen habe, kann der nicht-pflegebdürftige
Elternteil nicht verpflichtet werden, die selbst bewohnte
Eigentumswohnung (gehört den Eltern gemeinsam) zu verkaufen.

soweit es sich um eine angemessene Wohnung/Haus handelt, was beim Sozialhilfeantrag geprüft wird

Kann das Sozialamt nun das mittlere Einkommen und die
Ersparnisse des Kindes (Sparkonto bei einer Bank in mittlerer
Höhe, aber für einen Immobilienkauf reicht es nicht) zur
Deckung der Heim- und Pflegekosten heranziehen, obwohl die
Eltern in Form der Eigentumswohnung grundätzlich genügend
Vermögen haben, um die Heim- und Pflegekosten aus eigener
Kraft zu decken?

Wenn das Haus geschützt ist, können Kinder im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern mit ihrem Einkommen herangezogen werden. Aber die Kinder haben einen Selbstbehalt. Kommen Sie über diesen mit ihrem Einkommen nicht hinaus, entfällt auch eine Beitragspflicht der Kinder.

siehe auch http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Unterha…

Gruss
cosis