Guten Tag,
in unserer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen kommt es in letzter Zeit leider immer häufiger vor,das Bewohner durch falsches Mobilisieren, Lagern oder „wie auch immer“ Hämatome, Schulterbrüche und luxierte Gelenke davontragen,
Ich möchte dringend gern über strafrechtliche Konsequenzen informieren. Welche wären das?
Schon vorab vielen Dank
Heike
Liebe Heike,
Rechtsberatung ist aussschließlich Sache von
Fachanwälten.
Was ich hier wiedergebe sind Erfahrungen aus unserem
beruflichen Umfeld. Zum Thema: Das Problem Pflegefehler
incl. falscher Mobilisierung sind keine Einzelfälle
werden jedoch von viele Einrichtungen
verschweigen.Gefährliche Pflege entsteht zumeist aus
überlastetem Personal incl mangelde Kenntnisse und
Fahrlässigkeiten.Manchmal leider auch durch
Vorsatz.Genau hier ist das Problem.Pflegefehler müssen
nachweisbar sein.Da das in den seltensten Fällen der
Fall ist werden viele Sachen einfach unter den Tisch
gekehrt.Zu deiner Vorgehensweise:
- Dokumentiere wenn ein Schaden durch mangelde Pflege
eintritt.(Dazu bist du verpflichtet)
- Als Pflegefachkraft solltest du die Heimleitung und
die Hausärzte informieren.
- Wird das Problem von der Heimleitung oder den Ärzten
nicht ernst genommen beziehe die Angehörigen und den
medizinischen Dienst (Heimaufsichtsbehörde)mit ein.
4.Bevor du die Angehörigen oder die Heimaufsicht
informierst solltest du deinen Arbeitgeber darauf
aufmerksam machen das du diese Zustände melden wirst.
Auch der AG muss die Möglichkeit haben sich ein Bild
über deine Vorwürfe zumachen und diese dementsprechend
abzustellen bzw. personelle Konsequenzen zu ziehen.
5.Im äussersten Notfall musst du oder die Angehörigen
Strafanzeige erstatten.
Die Staatanwaltschaft wird dann Ermittlungen einleiten
und feststellen ob deine Vorwürfe berechtigt sind und
bei Vorsätzlicher oder gefährlicher oder fahrlässiger
Körperverletzung die Strafverfahren einleiten.
Zum Strafmaß wird dir ein Anwalt Auskunft geben aber
meineswissens kann von Geldstrafe über ein Berufsverbot
als Pflegekraft bis hin zur Gefängnisstrafe je nach
Schwere und Vorsatz von Seiten des Gerichtes alles
gegeben werden. Dies liegt in den Händen des Richters.
Solltest du dich nicht trauen kann du uns gerne über
die Hotline der ManagerSOS kontaktieren wir helfen dir
dann und besprechen weitere Schritte.Eines ist jedoch
sicher, wenn deine Vorwürfe stimmen darfst du nicht
Schweigen zumal du deine eigenen beruflichen Werdegang
gefährdest.Ausserdem ist eine gute Pflegekraft das den
Patienten schuldig.
Karin Schneider
www.managersos.info
hallo
dazu kann ich leider keine richtigen Informationen geben
gruß