Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
meine Lebensgefährtin hat Ihre Enkelin in Pflege, Sie lebt seid Geburt an in Ihrem Haushalt. Sie hat auch das Gerichtliche Sorge und Aufenthalt bestimmungs recht.
Steht Ihr von Seiten des Sozial- oder Jugendamt Pflegegeld und Unterhalts Geld für Ihre Enkelin heute 4 Jahre Alt zu.
Wo muss Sie es ggf. beantragen und wie hoch ist es?
Mit frundlichen Grüßen