Nun soll wieder eine Verhinderungspflege starten (28 Tage, Jahreshöchstgrenze; Urlaub der sonst tätigen Pflegekraft)
Jetzt die Fragen:
Fall:
Angenommen ein Bezieher von ALG I oder II übernimmt diese Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28 Tage)
Sind diese 1.500 € für diesen ALG-Bezieher anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Arbeitsamt / Jobcenter wie normales Einkommen gewertet?
Was würde dem ALG-Bezieher übrigbleiben? Alles oder nur der Rest nach Anrechnung?
Fall:
Angenommen ein Gastwirt (selbstständig!) übernimmt diese Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28 Tage)
Sind diese 1.500 € für diesen Selbstständigen anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Finanzamt wie normales Einkommen gewertet?
Was würde dem Selbstständigen übrigbleiben? Alles oder nur der Rest nach Anrechnung?
Kann er die Gaststätte dennoch weiterführen, denn er ist ja nicht den ganzen Tag mit der Verhinderungspflege beschäftigt? Er macht ja seinen Betrieb nicht für 28 Tage wegen der Verhinderungspflege zu!
Hoffentlich gibt es detaillierte Informationen, die weiterhelfen!
Nun soll wieder eine Verhinderungspflege starten (28 Tage,
Jahreshöchstgrenze; Urlaub der sonst tätigen Pflegekraft)
Jetzt die Fragen:
Fall:
Angenommen ein Bezieher von ALG I oder II übernimmt diese
Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28
Tage)
Sind diese 1.500 € für diesen ALG-Bezieher anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Arbeitsamt / Jobcenter wie
normales Einkommen gewertet?
Was würde dem ALG-Bezieher übrigbleiben? Alles oder nur der
Rest nach Anrechnung?
Fall:
Angenommen ein Gastwirt (selbstständig!) übernimmt diese
Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28
Tage)
Sind diese 1.500 € für diesen Selbstständigen anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Finanzamt wie normales
Einkommen gewertet?
Was würde dem Selbstständigen übrigbleiben? Alles oder nur der
Rest nach Anrechnung?
Kann er die Gaststätte dennoch weiterführen, denn er ist ja
nicht den ganzen Tag mit der Verhinderungspflege beschäftigt?
Er macht ja seinen Betrieb nicht für 28 Tage wegen der
Verhinderungspflege zu!
Hoffentlich gibt es detaillierte Informationen, die
weiterhelfen!
Nun soll wieder eine Verhinderungspflege starten (28 Tage,
Jahreshöchstgrenze; Urlaub der sonst tätigen Pflegekraft)
Jetzt die Fragen:
Fall:
Angenommen ein Bezieher von ALG I oder II übernimmt diese
Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28
Tage)
Sind diese 1.500 € für diesen ALG-Bezieher anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Arbeitsamt / Jobcenter wie
normales Einkommen gewertet?
Was würde dem ALG-Bezieher übrigbleiben? Alles oder nur der
Rest nach Anrechnung?
Fall:
Angenommen ein Gastwirt (selbstständig!) übernimmt diese
Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28
Tage)
Sind diese 1.500 € für diesen Selbstständigen anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Finanzamt wie normales
Einkommen gewertet?
Was würde dem Selbstständigen übrigbleiben? Alles oder nur der
Rest nach Anrechnung?
Kann er die Gaststätte dennoch weiterführen, denn er ist ja
nicht den ganzen Tag mit der Verhinderungspflege beschäftigt?
Er macht ja seinen Betrieb nicht für 28 Tage wegen der
Verhinderungspflege zu!
Hoffentlich gibt es detaillierte Informationen, die
weiterhelfen!
in dem Gebiet kenne ich mich leider nicht aus, da ist wohl etwas bei der Expertensuche schiefgelaufen. Trotzdem viel Glück!
Bestimmt weiß ein guter Steuerberater mehr, vielleicht auch Caritas oder Diakonie ansprechen.