Pflegegeld

Liebe/-r Experte/-in,

Abstrakt gehaltener Fall (wie von wer-weiss-was.de gefordert):

Rentner bekommt Pflegegeld (Stufe II)

Nun soll wieder eine Verhinderungspflege starten (28 Tage, Jahreshöchstgrenze; Urlaub der sonst tätigen Pflegekraft)

Jetzt die Fragen:

  1. Fall:
    Angenommen ein Bezieher von ALG I oder II übernimmt diese Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28 Tage)

Sind diese 1.500 € für diesen ALG-Bezieher anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Arbeitsamt / Jobcenter wie normales Einkommen gewertet?
Was würde dem ALG-Bezieher übrigbleiben? Alles oder nur der Rest nach Anrechnung?

  1. Fall:
    Angenommen ein Gastwirt (selbstständig!) übernimmt diese Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28 Tage)

Sind diese 1.500 € für diesen Selbstständigen anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Finanzamt wie normales Einkommen gewertet?
Was würde dem Selbstständigen übrigbleiben? Alles oder nur der Rest nach Anrechnung?
Kann er die Gaststätte dennoch weiterführen, denn er ist ja nicht den ganzen Tag mit der Verhinderungspflege beschäftigt? Er macht ja seinen Betrieb nicht für 28 Tage wegen der Verhinderungspflege zu!

Hoffentlich gibt es detaillierte Informationen, die weiterhelfen!

Danke im Voraus für die Antwort

Da kenn ich mich leider nicht aus. Tut mir leid

Hallo Dorstadt,

das ist für mich zu speziell, aber ein Steuerberater kann da Auskunft geben.

Gruß Mario

Hallo Dorstadt,

ich weiß nicht wie Sie auf mich gekommen sind. Ich kann Ihnen dazu leider überhaupt nichts qualifiziertes sagen.

MFG

Martin Westhoff

Liebe/-r Experte/-in,
Viel Erfolg bei der Suche nach Antworten.

Abstrakt gehaltener Fall (wie von wer-weiss-was.de gefordert):

Rentner bekommt Pflegegeld (Stufe II)

Nun soll wieder eine Verhinderungspflege starten (28 Tage,
Jahreshöchstgrenze; Urlaub der sonst tätigen Pflegekraft)

Jetzt die Fragen:

  1. Fall:
    Angenommen ein Bezieher von ALG I oder II übernimmt diese
    Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28
    Tage)

Sind diese 1.500 € für diesen ALG-Bezieher anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Arbeitsamt / Jobcenter wie
normales Einkommen gewertet?
Was würde dem ALG-Bezieher übrigbleiben? Alles oder nur der
Rest nach Anrechnung?

  1. Fall:
    Angenommen ein Gastwirt (selbstständig!) übernimmt diese
    Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28
    Tage)

Sind diese 1.500 € für diesen Selbstständigen anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Finanzamt wie normales
Einkommen gewertet?
Was würde dem Selbstständigen übrigbleiben? Alles oder nur der
Rest nach Anrechnung?
Kann er die Gaststätte dennoch weiterführen, denn er ist ja
nicht den ganzen Tag mit der Verhinderungspflege beschäftigt?
Er macht ja seinen Betrieb nicht für 28 Tage wegen der
Verhinderungspflege zu!

Hoffentlich gibt es detaillierte Informationen, die
weiterhelfen!

Danke im Voraus für die Antwort

Hallo dorstadt

Zum Thema Pflegegeld fehlt mir leider das nötige Wissen um dir eine brauchbare Antwort zu geben.
Liebe/-r Experte/-in,

Abstrakt gehaltener Fall (wie von wer-weiss-was.de gefordert):

Rentner bekommt Pflegegeld (Stufe II)

Nun soll wieder eine Verhinderungspflege starten (28 Tage,
Jahreshöchstgrenze; Urlaub der sonst tätigen Pflegekraft)

Jetzt die Fragen:

  1. Fall:
    Angenommen ein Bezieher von ALG I oder II übernimmt diese
    Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28
    Tage)

Sind diese 1.500 € für diesen ALG-Bezieher anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Arbeitsamt / Jobcenter wie
normales Einkommen gewertet?
Was würde dem ALG-Bezieher übrigbleiben? Alles oder nur der
Rest nach Anrechnung?

  1. Fall:
    Angenommen ein Gastwirt (selbstständig!) übernimmt diese
    Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28
    Tage)

Sind diese 1.500 € für diesen Selbstständigen anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Finanzamt wie normales
Einkommen gewertet?
Was würde dem Selbstständigen übrigbleiben? Alles oder nur der
Rest nach Anrechnung?
Kann er die Gaststätte dennoch weiterführen, denn er ist ja
nicht den ganzen Tag mit der Verhinderungspflege beschäftigt?
Er macht ja seinen Betrieb nicht für 28 Tage wegen der
Verhinderungspflege zu!

Hoffentlich gibt es detaillierte Informationen, die
weiterhelfen!

Danke im Voraus für die Antwort

Hallo,

in dem Gebiet kenne ich mich leider nicht aus, da ist wohl etwas bei der Expertensuche schiefgelaufen. Trotzdem viel Glück!
Bestimmt weiß ein guter Steuerberater mehr, vielleicht auch Caritas oder Diakonie ansprechen.

Hallo,

kann hier leider nicht weiter helfen, habe keine Ahnung.

Gruß Gerda77

Konkrete Antworten gibt’s bei der ARGE bzw. Finanzamt.

sorry, darüber wiess ich leider gar nix…lg…