Mein Sohn wurde mit einer Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte (Hasenscharte) geboren.
Wie ich erfahren habe, kommt evtl. die Zahlung von Pflegegeld in Betracht. Ein Antrag auf Schwerbehinderung wurde bereits gestellt. Soweit mir bekannt ist, dürft eine 100%ige Schwerbehinderung vorhanden sein. Ein H-Vermerk (Hilfos) wurde ebenfalls beantragt.
Ist eine anerkannte Schwerbehinderung evtl. bei der Beantragung von Pflegegeld nützlich?
Wer weiss Tipps bei der Beantragung von Pflegegeld?
Wie stehen die Chancen auf Zahlung von Pflegegeld?
Hi,
ein Schwerbehindertenausweis ist auf jeden Fall immer von Vorteil, weil man dadurch auch noch andere Vergünstigungen bekommt. Pflegegeld erhält man meines Wissens erst ab einem bestimmten Alter, weil man Babys sowieso pflegen muss (ich gehe jetzt davon aus, dass dein Sohn vor kurzem erst geboren wurde). Das kann dir aber deine Pflegeversicherung sagen.
Kann man denn operativ nichts machen?
Hallo,
sofort einen Antrag bei der PFlegekasse (Krankenkasse) auf Pflegegeld
stellen. Die Pflegekasse schickt einen Gutachter (dass kann ein Arzt
sein, aber auch eine Fachpflegekraft) und dieser stellt nun fest, ob
der Hilfebedarf des Kindes gegenüber einem gesunden Kind mehr als
45 Minuten höher pro Tag ist und ob dieser Hilfebedarf mehr als
sechs Monate andauern wird.
Kann er diese Fragen mit „ja“ beantworten, wird das Kind zumindest
in die Pflegestufe I eingestuft und es wird ein monatliches Pflegegeld.
in Höhe von 205,00 € gezahlt. Erreicht der wöchentliche Hilfebedarf
insgesamt mehr als 14 Stunden kann auch die Rentenversicherungspflicht
für die Pflegeperson greifen - deshalb vorsorglich gleich den Antrag
auf Feststellung mitstellen.
Einen Schwerbehindertenausweis benötigt man bei der Pflegeversicherung
nicht.
zu Nely: Operativ kann einiges gemacht werden. Insgesamt sind jedoch einige Operationen durchzuführen. Bis alles „in Ordnung“ ist, wird unser Sohn etwa 15 Jahre sein.
nehmen Sie doch einmal Kontakt mit dem VDK auf, da sitzen Fachleute für Behindertenfragen.
Gruß Günter
Muß noch sagen bin kein Funktionär oder Mitarbeiter dieser Organisation
Hallo Günter,
grundsätzlich hast du recht - sinnvoller ist es aber mit der
Stelle Kontakt aufzunehmen, die die Leistung dann erbringen wird,
also der Pflegekasse.
Die „ehrenamtlichen“ Berater sind eigentlich sehr gut informiert,
aber immer dann wenn es an das verwaltungstechnische oder wenn es
um den Ausnahmefall geht endet diese gute Information in der Regel.
Ich spreche aus der Erfahrung seit Einführung der Pflegeversicherung
im Jahre 1995.