Pflegegeld

Hallo

mal angenommen, der Ehepartner hat Pflegestufe 2, wird z.Zt. vom Partner gepflegt. Pflegegeld 420 €.

Würde man nun die zusätzliche Hilfe eines Pflegedienstes für verschiedene Sachen in Anspruch nehmen, gäbe es lt. Aussage eines Pflegedienstes ca. 980 €, von denen dann die Leistungen für den Pflegedienst zu zahlen sind, den Rest könnte der Pflegende behalten.

Wäre das richtig?

Gruß

Moin, Irene-Marie,

die genaue Antwort kann nur vom Versicherer kommen. Das Pflegegeld bleibt von der Inanspruchnahme des Pflegedienstes unberührt; die 980,- gibt es aber nicht pauschal, sondern nur in der Höhe der angefallenen Kosten.

Ganz nebenbei: Ob sich die Ausgaben für den Pflegedienst lohnen, muss genau geprüft werden. Wenn der Pflegling zB seine eigenen Vorstellungen hat, wann er aufstehen will, wird eine morgendliche Versorgung zur festen Uhrzeit schnell zum Albtraum.

Gruß Ralf

Hallo,

Pflege­be­dürf­tiger Pflege­stufe II nimmt die Pflege­sach­leistung im Wert von 500,00 € in Anspruch. Dies entspricht 51,02 % des Höchst­wertes von 980,00 €. Anspruch auf antei­liges Pflegegeld besteht für diesen Kalen­der­monat in Höhe von 205,72 € (48,98 % von 420,00 €).

Gruß

Czauderna

Hallo

Danke für eure Antworten.

Gruß