Hallo,
erhält man als Vormund für ein minderjähriges Kind Betreuungs- oder Pflegegeld. Ich habe seit Dezember 2012 die 10-jährige Tochter meiner verstorbenen Schwester bei mir zu Hause bei mir aufegnommen und bin seit Februar 2013 ihr Vormund.
Ich erhalte lediglich das Kindergeld und die Halwaisenrente.
Laut Jugendamt bekomme ich als Vormund kein Geld! Ist das richtig?
Für eine schnelle und hilfreiche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.