Pflegegeld als vormund

Hallo,
erhält man als Vormund für ein minderjähriges Kind Betreuungs- oder Pflegegeld. Ich habe seit Dezember 2012 die 10-jährige Tochter meiner verstorbenen Schwester bei mir zu Hause bei mir aufegnommen und bin seit Februar 2013 ihr Vormund.
Ich erhalte lediglich das Kindergeld und die Halwaisenrente.
Laut Jugendamt bekomme ich als Vormund kein Geld! Ist das richtig?

Für eine schnelle und hilfreiche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Hallo, das ist Quatsch, wenn das Kind pflegebedürftigt ist, mit einer anerkannten Pflegestufe und du die Pflege komplett übernimmst, kannst du das Pflegegeld für die Pflege benutzen.Es ist natürlich von Vorteil, wenn das Kind in deinem Haushalt lebt.
Erhält das Kind denn schon Pflegeld? Denn du musst dich dann umgehend bei der Krankenkasse melden und dort hinterlegen, dass du die Pflegeperson und der Vormund bist und dadurch das Pflegegeld auf dein Konto gehen muss, das das Kind ja noch minderjährig ist.
Viel Erfolg und Gruß Gaby

http://www.pflegeelternrecht.de/content/Pflegegeld_f…
Noch schnell hinterher geschickt, lasse dich nicht abwimmeln. Gruß Gaby